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Sterbebegleitung: Was zahlt Deine Krankenkasse wirklich?

14

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Simon Wilhelm

Experte für Gesundheitsbegleitung bei cureta

11.02.2025

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Simon Wilhelm

Experte für Gesundheitsbegleitung bei cureta

Die Sterbebegleitung ist ein wichtiger und sensibler Bereich. Viele Menschen fragen sich, welche Kosten die Krankenkasse übernimmt. Wir zeigen Dir, welche Leistungen Dir zustehen und wie Du die bestmögliche Unterstützung erhältst. Brauchst Du individuelle Beratung? Nimm hier Kontakt zu uns auf.

Das Thema kurz und kompakt

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt 95% der Kosten für Hospizaufenthalte, wodurch die finanzielle Belastung für Betroffene und ihre Familien erheblich reduziert wird.

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) sichert einen Rechtsanspruch auf Palliativversorgung und verbessert die Finanzierung ambulanter Hospizdienste, was eine umfassende und bedarfsgerechte Versorgung ermöglicht.

Die AOK bietet mit dem Palliativwegweiser und der SAPV umfassende Unterstützung und Informationen, um die passenden Palliativangebote in der Nähe zu finden und die Lebensqualität in der letzten Lebensphase zu verbessern.

Erfahre, welche Leistungen Deine Krankenkasse bei der Sterbebegleitung übernimmt und wie Du die passende Unterstützung für Dich und Deine Liebsten findest. Jetzt informieren!

Sterbebegleitung verstehen: Leistungen der Krankenkassen optimal nutzen

Sterbebegleitung verstehen: Leistungen der Krankenkassen optimal nutzen

Die Sterbebegleitung ist ein essenzieller Bestandteil der umfassenden Versorgung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Doch welche konkreten Leistungen übernimmt die Krankenkasse tatsächlich? Dieser Artikel bietet Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Facetten der Sterbebegleitung durch die Krankenkasse, von den grundlegenden Zielen bis hin zu den spezifischen Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die passende Unterstützung für sich und Ihre Angehörigen finden und die bestmögliche Versorgung sicherstellen können. Die Palliativversorgung ist dabei ein unverzichtbarer Bestandteil.

Die Sterbebegleitung zielt darauf ab, Menschen in ihrer letzten Lebensphase umfassend zu unterstützen und zu begleiten, um Leiden zu lindern und die Lebensqualität so gut wie möglich zu erhalten. Dabei spielen sowohl medizinische als auch psychosoziale Aspekte eine zentrale Rolle. Die Krankenkassen in Deutschland tragen einen Teil der Kosten für diese Begleitung, wobei es wichtige Unterschiede zwischen den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen gibt. Es ist entscheidend, diese Unterschiede genau zu kennen, um die optimale Versorgung im Bedarfsfall zu gewährleisten. Umfassende Informationen und Beratung helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die zur Verfügung stehenden Ressourcen bestmöglich zu nutzen. Die ambulante Hospizarbeit bietet hier eine wertvolle Ergänzung zur stationären Versorgung.

In Deutschland existiert ein duales Krankenversicherungssystem, bestehend aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Die GKV ist für die Mehrheit der Bürger verpflichtend, während die PKV hauptsächlich von Selbstständigen, Beamten und Gutverdienern in Anspruch genommen wird. Die Leistungsangebote beider Systeme unterscheiden sich in einigen wesentlichen Punkten, insbesondere im Bereich der Sterbebegleitung. Während die GKV einen Solidaritätsbeitrag leistet, bieten PKV-Tarife oft zusätzliche Leistungen und individuelle Anpassungsmöglichkeiten. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld detailliert über die jeweiligen Leistungen zu informieren, um im Bedarfsfall optimal versorgt zu sein und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine individuelle Beratung zu starten und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.

Hospizaufenthalte: 95 % Kostendeckung durch die GKV sichern

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) spielt eine tragende Rolle bei der Finanzierung von Hospizaufenthalten. Sowohl stationäre als auch teilstationäre Hospize werden von der GKV unterstützt, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase eine würdevolle Umgebung zu ermöglichen. Die GKV übernimmt dabei 95% der anfallenden Kosten, während die Hospize die verbleibenden 5% über Spenden finanzieren müssen. Dies unterstreicht die immense Bedeutung von Spenden und ehrenamtlicher Arbeit für den Erhalt dieser wichtigen Einrichtungen. Die ambulante Hospizarbeit wird ebenfalls durch die GKV gefördert, wodurch eine umfassende Versorgung gewährleistet wird. Erfahren Sie hier mehr über die Leistungen der Krankenkassen.

Seit 1997 haben Versicherte der GKV Anspruch auf einen Zuschuss für stationäre oder teilstationäre Hospizaufenthalte, sofern keine Krankenhausbehandlung erforderlich ist und keine Betreuung durch Angehörige möglich ist. Seit 2009 entfällt zudem der Eigenanteil vollständig. Dies entlastet die Betroffenen und ihre Familien finanziell in einer ohnehin belastenden Situation erheblich. Um die Leistungen der Sterbebegleitung in Anspruch nehmen zu können, ist ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes erforderlich, das bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden muss. Das Attest muss die Diagnose, bisherige und geplante Therapien sowie die Bestätigung, dass der Tod in absehbarer Zeit zu erwarten ist, enthalten. Sichern Sie sich jetzt die bestmögliche Unterstützung für Ihre Liebsten. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

Die ambulanten Hospizdienste werden gemäß § 39a Abs. 2 SGB V finanziert. Diese Finanzierung umfasst die Kosten für hauptamtliche Koordinationskräfte sowie notwendige Sachkosten. Voraussetzung für die Finanzierung ist die Erfüllung spezifischer Anforderungen, die in den Rahmenvereinbarungen festgelegt sind. Die ambulante Hospizarbeit stellt eine wichtige Ergänzung zur stationären Versorgung dar und ermöglicht es vielen Menschen, in ihrer vertrauten Umgebung zu sterben. Die SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) spielt hierbei eine entscheidende Rolle, um eine umfassende und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Informieren Sie sich hier über die Rahmenbedingungen der ambulanten Hospizarbeit.

Ambulante Hospizarbeit: Rahmenvereinbarungen für höchste Qualitätsstandards nutzen

Die Rahmenvereinbarungen spielen eine zentrale Rolle für die Sicherstellung der Qualität in der ambulanten Hospizarbeit. Sie werden regelmäßig aktualisiert, zuletzt im Jahr 2022, und legen die Bedingungen für die Finanzierung sowie die inhaltlichen, qualitativen und quantitativen Aspekte der ambulanten Hospizarbeit fest. Diese Vereinbarungen gewährleisten, dass die ambulante Hospizarbeit hohen Qualitätsstandards entspricht und die Bedürfnisse der Sterbenden optimal berücksichtigt werden. Die aktuelle Rahmenvereinbarung zur ambulanten Hospizarbeit gemäß § 39a Abs. 2 SGB V wird durch eine Handreichung des DHPV (Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.) unterstützt, die im Dezember 2022 veröffentlicht wurde. Profitieren Sie von der hohen Qualität der ambulanten Hospizarbeit. Erfahren Sie mehr über die aktuellen Rahmenvereinbarungen.

Es gibt spezifische Rahmenvereinbarungen sowohl für Erwachsene als auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Diese separaten Regelungen berücksichtigen die unterschiedlichen Bedürfnisse der jeweiligen Altersgruppen. So werden beispielsweise bei Kindern und Jugendlichen die besonderen psychosozialen Aspekte stärker berücksichtigt. Die ambulante Kinderhospizarbeit ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Versorgung von Familien mit schwerstkranken Kindern. Die Rahmenvereinbarungen für ambulante Hospizarbeit für Erwachsene und für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wurden am 21.11.2022 aktualisiert. Sichern Sie Ihrem Kind die bestmögliche Betreuung in seiner letzten Lebensphase. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

Das Qualitätsmanagement in der ambulanten Hospizarbeit ist von höchster Bedeutung. Es umfasst die kontinuierliche Entwicklung und Sicherung der Qualität, wobei sich die Angebote an den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Sterbenden orientieren. Hierfür stehen Arbeitshilfen und Orientierungshilfen zur Verfügung, die die Hospizdienste bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements unterstützen. Die Bundesrahmenvereinbarungen (BRV) betonen die kontinuierliche Qualitätsentwicklung und -sicherung, basierend auf den individuellen Wünschen und Bedürfnissen des Sterbenden (wirksam seit 01.01.2023). Eine Arbeitshilfe unterstützt ambulante Hospizdienste beim Qualitätsmanagement, unter Bezugnahme auf die Rechtsgrundlage der BRV und mit spezifischen Fragen zur Bewertung von Strukturen und Prozessen. Vertrauen Sie auf höchste Qualitätsstandards in der ambulanten Hospizarbeit. Informieren Sie sich hier über die Qualitätsstandards.

Palliativversorgung: HPG sichert Rechtsanspruch im SGB V – So profitieren Sie

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) hat grundlegende Veränderungen in der Palliativversorgung bewirkt. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Integration der Palliativversorgung in das SGB V. Damit wurde ein rechtlicher Anspruch auf Palliativversorgung für alle Versicherten geschaffen. Dies umfasst sowohl allgemeine als auch spezialisierte (SAPV) Angebote. Die Krankenkassen sind nun verpflichtet, umfassende Programme zur Palliativversorgung zu entwickeln und diese nahtlos in die bestehenden Gesundheitsdienstleistungen zu integrieren. Die Integration ins SGB V sichert einen Rechtsanspruch auf Palliativversorgung für alle Versicherten und verändert die Zugangs- und Finanzierungslandschaft der Sterbebegleitung grundlegend. Sichern Sie sich Ihren Rechtsanspruch auf Palliativversorgung. Erfahren Sie hier mehr über das Hospiz- und Palliativgesetz.

Eine weitere wichtige Änderung durch das HPG ist die Erhöhung der Finanzierung für ambulante Hospizdienste. Diese Erhöhung berücksichtigt nun auch Sachkosten und Erstberatungskosten, was eine realistischere Einschätzung der betrieblichen Aufwendungen ermöglicht. Die Bezugsgröße ist an das Durchschnittseinkommen in der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt, was einen inflationsbereinigten Finanzierungsmechanismus darstellt. Ambulante Hospizdienste sollten alle förderfähigen Ausgaben, einschließlich Sachkosten und Erstberatungsbemühungen, sorgfältig erfassen und dokumentieren, um die Finanzierungsmöglichkeiten zu maximieren und die finanzielle Nachhaltigkeit sicherzustellen. Profitieren Sie von der verbesserten Finanzierung ambulanter Hospizdienste. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

Das HPG schreibt zudem Kooperationspflichten für Pflegeeinrichtungen vor. Diese sollen die medizinische Versorgung der Bewohner verbessern. Konkret bedeutet dies, dass stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet sind, Kooperationsvereinbarungen mit Ärzten und ambulanten Hospizdiensten abzuschließen. Dies soll sicherstellen, dass die Bewohner in ihrer letzten Lebensphase eine bestmögliche Versorgung erhalten. Die Krankenkassen sollten die Versorgungsplanung aktiv bei ihren Versicherten fördern und klare Informationen über die Vorteile und Zugangswege bereitstellen, um die Teilnahme zu fördern und die Entscheidungsfindung am Lebensende zu verbessern. Der Wechsel von einer 'Kann-Regelung' zu einer verbindlichen Anforderung unterstreicht die Bedeutung dieser Kooperationen für die Sicherstellung eines angemessenen Zugangs zur Palliativversorgung in stationären Einrichtungen. Sichern Sie die bestmögliche Versorgung in Pflegeeinrichtungen durch Kooperationspflichten. Informieren Sie sich hier über die Kooperationspflichten.

Versorgungsplanung: Krankenkassen übernehmen Kosten – So nutzen Sie das Angebot

Die Versorgungsplanung (Care Planning) ist ein wesentlicher Bestandteil der Sterbebegleitung. Sie umfasst die Beratung zu medizinisch-pflegerischer Versorgung und Unterstützung in der letzten Lebensphase. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese Beratung, was die Bedeutung der Versorgungsplanung unterstreicht. Durch die Versorgungsplanung sollen die Wünsche und Bedürfnisse des Patienten in den Mittelpunkt gestellt werden, um eine individuelle und würdevolle Begleitung zu gewährleisten. Die Einbeziehung des behandelnden Vertragsarztes in den Versorgungsplanungs-Prozess gewährleistet die medizinische Aufsicht und Integration in den Gesamtbehandlungsplan des Patienten. Nutzen Sie die kostenfreie Versorgungsplanung Ihrer Krankenkasse. Erfahren Sie hier mehr über die Versorgungsplanung.

Im Bereich der SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) gibt es häufig Vertragsverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen. Um Streitigkeiten zu vermeiden und faire Vereinbarungen zu gewährleisten, wurde ein unabhängiges Schiedsverfahren eingerichtet. Dieses Schiedsverfahren soll sicherstellen, dass die SAPV-Leistungen flächendeckend verfügbar sind. SAPV-Dienstleister sollten ihre Servicekosten und Qualitätsmerkmale umfassend dokumentieren, um ihre Verhandlungsposition zu stärken und eine faire Vergütung für ihre Leistungen sicherzustellen. Sichern Sie die flächendeckende Verfügbarkeit von SAPV-Leistungen durch faire Vertragsverhandlungen. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.

Die Krankenkassen tragen einen Großteil der Kosten für Hospize, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene. Durch die Erhöhung des Mindesttagessatzes wird die finanzielle Stabilität dieser wichtigen Einrichtungen verbessert. Dies ermöglicht es den Hospizen, ihre Serviceangebote zu verbessern, das Personal besser zu schulen und ihre Kapazitäten zu erweitern, um der steigenden Nachfrage nach Sterbebegleitung gerecht zu werden. Hospize sollten die erhöhte Finanzierung nutzen, um ihre Serviceangebote zu verbessern, die Mitarbeiterschulung zu verbessern und ihre Kapazität zu erweitern, um die wachsende Nachfrage nach Sterbebegleitungsdiensten zu decken. Profitieren Sie von der verbesserten finanziellen Stabilität der Hospize. Informieren Sie sich hier über die Finanzierung von Hospizen.

AOK: Umfassende Palliativversorgung – So profitieren AOK-Versicherte

Die AOK bietet eine Vielzahl von Leistungen im Bereich der Palliativversorgung an. Dazu gehören die Kostenübernahme für Krankenhausaufenthalte, Hospizaufenthalte und häusliche Unterstützung durch Hospizdienste. Die Palliativversorgung ist für Versicherte der AOK somit kostenlos. Darüber hinaus bietet die AOK eine SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) für Patienten mit komplexen Bedürfnissen an. Diese ermöglicht es den Patienten, zu Hause zu bleiben und dort eine spezialisierte medizinische und pflegerische Betreuung zu erhalten, die rund um die Uhr verfügbar ist. Die AOK deckt die Kosten für die Palliativversorgung ab, einschließlich Krankenhausaufenthalte, Hospizpflege und häusliche Unterstützung durch Hospizdienste, wodurch die Palliativpflege für Versicherte kostenlos ist. Profitieren Sie von der kostenlosen Palliativversorgung der AOK. Erfahren Sie hier mehr über die Palliativleistungen der AOK.

Um die passenden Palliativangebote zu finden, bietet die AOK einen Palliativwegweiser an. Mit diesem Wegweiser können Versicherte Palliativmediziner, Hospize, SAPV-Teams, Krankenhäuser mit Palliativeinheiten sowie AOK-Pflegeberater und Pflegestützpunkte in ihrer Nähe finden. Der Palliativwegweiser ist nach Postleitzahlen durchsuchbar, was die Suche nach regionalen Angeboten erleichtert. Nutzen Sie den AOK-Palliativwegweiser, um lokale Palliativversorger und AOK-Pflegeberater zu finden. Konsultieren Sie Hausärzte und AOK-Pflegeberater, um Palliativpflegeoptionen zu finden und auf geeignete Dienste zuzugreifen. Finden Sie mit dem AOK-Palliativwegweiser die passende Unterstützung in Ihrer Nähe. Nutzen Sie den AOK-Palliativwegweiser.

Neben den genannten Leistungen bietet die AOK weitere Unterstützungsangebote an. Dazu gehören Informationen zum Pflegezeitgesetz, das es Arbeitnehmern ermöglicht, bis zu drei Monate Auszeit zu nehmen, um Angehörige zu pflegen. Zudem verweist die AOK auf psychosoziale Beratungsstellen, die Familienangehörigen emotionale Unterstützung bieten. Auch Selbsthilfegruppen werden als wertvolle Ressource für den Austausch von Erfahrungen und die gegenseitige Unterstützung genannt. Die AOK verweist auf das Pflegezeitgesetz, das es Arbeitnehmern ermöglicht, bis zu drei Monate Urlaub für die Pflege von Angehörigen zu nehmen, gegebenenfalls unterstützt durch ein zinsloses Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Sichern Sie sich zusätzliche Unterstützung durch das Pflegezeitgesetz und psychosoziale Beratungsstellen. Informieren Sie sich hier über die Unterstützungsangebote der AOK.

Sterbebegleitung beantragen: Medizinische Notwendigkeit nachweisen – So geht's

Die Bewilligung von Leistungen zur Sterbebegleitung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein wichtiger Faktor ist die medizinische Notwendigkeit. Die Krankenkasse prüft, ob der Patient tatsächlich eine Sterbebegleitung benötigt und ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Leistungen erfüllt sind. Zudem wird geprüft, ob eine Betreuung durch Angehörige möglich ist. Wenn dies nicht der Fall ist, besteht in der Regel Anspruch auf Leistungen der Sterbebegleitung. Die Krankenkassen sollten die Versorgungsplanung aktiv bei ihren Versicherten fördern und klare Informationen über die Vorteile und Zugangswege bereitstellen, um die Teilnahme zu fördern und die Entscheidungsfindung am Lebensende zu verbessern. Weisen Sie die medizinische Notwendigkeit nach, um Leistungen zur Sterbebegleitung zu erhalten. Erfahren Sie hier mehr über die Voraussetzungen.

Der Antragsprozess für Leistungen zur Sterbebegleitung ist in der Regel unkompliziert. Zunächst muss der behandelnde Arzt ein ärztliches Attest ausstellen. Dieses Attest muss bei der Krankenkasse eingereicht werden. Das Attest enthält in der Regel Informationen zur Diagnose, den bisherigen und geplanten Therapien sowie zur Lebenserwartung des Patienten. Anhand dieser Informationen prüft die Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung der Leistungen erfüllt sind. Um Sterbebegleitung zu beantragen, muss der behandelnde Arzt ein ärztliches Attest ausfüllen und bei der zuständigen Krankenkasse einreichen. Das Attest muss die Diagnose, bisherige und geplante Therapien sowie die Bestätigung, dass der Tod in absehbarer Zeit zu erwarten ist, enthalten. Beantragen Sie Sterbebegleitung mit einem ärztlichen Attest. Kontaktieren Sie uns für Unterstützung beim Antragsprozess.

Um sicherzustellen, dass der Antrag auf Sterbebegleitung bewilligt wird, ist eine detaillierte Dokumentation des medizinischen Zustands des Patienten wichtig. Zudem sollte nachgewiesen werden, dass eine Betreuung durch Angehörige nicht möglich ist. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse kann ebenfalls hilfreich sein, um den Antragsprozess zu beschleunigen und eventuelle Fragen zu klären. Gesundheitsdienstleister sollten eine gründliche Dokumentation des medizinischen Zustands, der Behandlungsgeschichte und der familiären Umstände eines Patienten führen, um Krankenkassenanträge für Sterbebegleitungsleistungen zu unterstützen und potenzielle Verzögerungen oder Ablehnungen zu minimieren. Sichern Sie die Bewilligung Ihres Antrags durch detaillierte Dokumentation und frühzeitige Kontaktaufnahme. Informieren Sie sich hier über die notwendigen Dokumente.

Hospizfinanzierung: Spenden sichern langfristige Nachhaltigkeit – So können Sie helfen

Die finanzielle Nachhaltigkeit der Hospize ist ein wichtiges Thema. Da die Krankenkassen nur einen Teil der Kosten übernehmen, sind die Hospize auf Spenden und ehrenamtliche Arbeit angewiesen. Durch Spenden und ehrenamtliches Engagement kann sichergestellt werden, dass die Hospize auch in Zukunft ihre wichtige Arbeit leisten können. Es ist daher wichtig, das ehrenamtliche Engagement zu fördern und die Hospize finanziell zu unterstützen. Die Hospize sind auf Spenden angewiesen, um die verbleibenden 5 % der Sterbebegleitungskosten zu decken, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, was die Bedeutung von Spenden und ehrenamtlicher Arbeit in diesem Sektor unterstreicht. Sichern Sie die langfristige Nachhaltigkeit der Hospize durch Spenden und ehrenamtliche Arbeit. Kontaktieren Sie uns für Informationen zu Spendenmöglichkeiten.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen zur Sterbebegleitung. Patienten und Angehörige benötigen klare und verständliche Informationen über die Leistungen und Antragsverfahren. Die Krankenkassen und Hospize sollten daher sicherstellen, dass diese Informationen leicht zugänglich sind und verständlich aufbereitet werden. Dies kann beispielsweise durch Broschüren, Informationsveranstaltungen oder Online-Portale geschehen. Die 95-prozentige Kostenübernahme durch die Krankenkasse zielt darauf ab, die finanzielle Belastung in einer schwierigen Zeit zu verringern, was auf ein System hindeutet, das auf Kostentransparenz und Zugänglichkeit für berechtigte Patienten ausgelegt ist. Fördern Sie Transparenz und Zugänglichkeit von Informationen zur Sterbebegleitung. Informieren Sie sich hier über die Leistungen und Antragsverfahren.

Auch in Zukunft wird es Entwicklungen in der Palliativversorgung geben. Dazu gehören beispielsweise Innovationen in der Schmerztherapie, der psychosozialen Betreuung und der Organisation der Versorgung. Es ist wichtig, diese Entwicklungen zu verfolgen und in die Praxis umzusetzen, um die Lebensqualität der Patienten in ihrer letzten Lebensphase weiter zu verbessern. Die Krankenkassen sollten proaktiv umfassende Palliativpflegeprogramme entwickeln und eine nahtlose Integration in die bestehenden Gesundheitsdienste sicherstellen, um die durch die Einbeziehung des SGB V gebotenen Möglichkeiten voll auszuschöpfen. Sichern Sie die Zukunft der Palliativversorgung durch Innovationen und umfassende Programme. Erfahren Sie hier mehr über zukünftige Entwicklungen.

Sterbebegleitung: Finden Sie jetzt die passende Unterstützung für Ihre Liebsten!


FAQ

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse bei der Sterbebegleitung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in Deutschland 95% der Kosten für Hospizaufenthalte (stationär oder teilstationär). Die restlichen 5% werden durch Spenden gedeckt. Seit 2009 entfällt der Eigenanteil für Versicherte der GKV.

Wie beantrage ich Sterbebegleitung bei meiner Krankenkasse?

Um Leistungen der Sterbebegleitung zu beantragen, benötigt man ein ärztliches Attest des behandelnden Arztes. Dieses Attest muss bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht werden und die Diagnose, bisherige Therapien und die Lebenserwartung bestätigen.

Was ist der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Hospizarbeit?

Ambulante Hospizarbeit ermöglicht es Betroffenen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, während stationäre Hospize eine umfassende Betreuung in einer spezialisierten Einrichtung bieten. Beide Formen werden von den Krankenkassen unterstützt.

Was bedeutet SAPV und wer hat Anspruch darauf?

SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) richtet sich an Patienten mit komplexen Bedürfnissen, die eine intensive medizinische und pflegerische Betreuung zu Hause benötigen. Die AOK bietet beispielsweise eine SAPV an, die rund um die Uhr verfügbar ist.

Welche Rolle spielt das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG)?

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) hat die Palliativversorgung als festen Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V) etabliert und somit einen Rechtsanspruch für alle Versicherten geschaffen.

Wo finde ich Informationen zu Palliativangeboten in meiner Nähe?

Die AOK bietet einen Palliativwegweiser an, mit dem Versicherte Palliativmediziner, Hospize, SAPV-Teams und Pflegeberater in ihrer Nähe finden können. Dieser ist nach Postleitzahlen durchsuchbar.

Welche Unterstützung gibt es für Angehörige von Sterbenden?

Die AOK verweist auf das Pflegezeitgesetz, das es Arbeitnehmern ermöglicht, bis zu drei Monate Auszeit für die Pflege von Angehörigen zu nehmen. Zudem gibt es psychosoziale Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen für emotionale Unterstützung.

Werden auch Kinderhospize von den Krankenkassen unterstützt?

Ja, die Krankenkassen tragen einen Großteil der Kosten für Kinderhospize. Es gibt spezifische Rahmenvereinbarungen, die die besonderen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen berücksichtigen.

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