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Sterbebegleitung & Arbeitsrecht: Deine Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer
Die Begleitung eines sterbenden Angehörigen ist eine emotional belastende Zeit. Wusstest Du, dass Du in dieser Situation Anspruch auf Freistellung und finanzielle Unterstützung hast? Dieser Artikel erklärt Deine Rechte und Pflichten im deutschen und österreichischen Arbeitsrecht. Erfahre mehr über Deine Möglichkeiten und wie Du professionelle Beratung in Anspruch nehmen kannst.
Das Thema kurz und kompakt
Arbeitnehmer haben das Recht auf Freistellung zur Sterbebegleitung, um Angehörigen in den letzten Lebensphasen beizustehen. Die korrekte Inanspruchnahme dieses Rechts erfordert die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen und Fristen.
Während der Freistellung besteht in der Regel kein Anspruch auf Gehalt, aber es gibt Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, wie das zinslose Darlehen. Die Nutzung dieser Optionen kann die finanzielle Belastung um bis zu 50% reduzieren.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben Pflichten im Zusammenhang mit der Sterbebegleitung. Die Einhaltung dieser Pflichten trägt zu einem reibungslosen Ablauf und zur Wahrung der Rechte aller Beteiligten bei.
Erfahre, wie Du als Arbeitnehmer Deine Angehörigen in der Sterbephase unterstützen kannst, ohne Deine berufliche Existenz zu gefährden. Jetzt informieren!
Die Sterbebegleitung eines nahestehenden Menschen ist eine emotional und organisatorisch herausfordernde Zeit. Als Arbeitnehmer ist es wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten Sie haben, um diese Situation bestmöglich zu bewältigen, ohne Ihre berufliche Existenz zu gefährden. Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Österreich, insbesondere im Hinblick auf Freistellung, finanzielle Unterstützung und den Schutz Ihres Arbeitsplatzes. Dabei gehen wir auf die Unterschiede zur Pflegezeit und Familienpflegezeit ein und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Rechte optimal nutzen können. Die cureta unterstützt Sie in dieser schwierigen Phase mit umfassenden Beratungs- und Unterstützungsdiensten, damit Sie die richtigen Entscheidungen treffen und Ihre Rechte als Arbeitnehmer optimal wahrnehmen können. Kontaktieren Sie uns für massgeschneiderte Lösungen und die bestmögliche Unterstützung für Sie und Ihre Familie.
Die rechtlichen Grundlagen für die Sterbebegleitung sind in Deutschland im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) verankert. In Österreich regelt das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) in § 14 a die Rahmenbedingungen. Diese Gesetze legen fest, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung zur Begleitung sterbender Angehöriger haben. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen beider Länder zu kennen, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu verstehen. Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit der Sterbebegleitung einräumen, unabhängig von der Unternehmensgröße, wie Arbeitgeber.de bestätigt.
Obwohl die Sterbebegleitung, die Pflegezeit und die Familienpflegezeit ähnliche Ziele verfolgen, gibt es wesentliche Unterschiede. Ein wichtiger Unterschied liegt in der Unternehmensgröße: Während die Pflegezeit und Familienpflegezeit an eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern im Unternehmen gebunden sind, gilt das Recht auf Sterbebegleitung unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch die Ankündigungsfristen können variieren. Es ist daher entscheidend, die spezifischen Voraussetzungen für die Sterbebegleitung zu kennen. Unsere Artikel Sterbebegleitung für Angehörige und Sterbebegleitung in der Altenpflege bieten zusätzliche Informationen.
Dieser Artikel richtet sich sowohl an Arbeitgeber als auch an Arbeitnehmer. Unser Ziel ist es, Ihnen einen klaren und verständlichen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sterbebegleitung zu geben. Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Rechte und Pflichten zu kennen, um die schwierige Zeit der Sterbebegleitung bestmöglich zu bewältigen. Dabei legen wir Wert auf praxisnahe Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen. Wenn Sie mehr über die praktischen Aspekte der Sterbebegleitung erfahren möchten, empfehlen wir Ihnen, unsere weiteren Artikel zu lesen.
Freistellung zur Sterbebegleitung: Wer hat Anspruch und wie geht man vor?
Die Inanspruchnahme von Freistellung zur Sterbebegleitung ist ein wichtiger Schritt, um Angehörigen in den letzten Lebensphasen beizustehen. Doch wer genau hat Anspruch auf diese Unterstützung und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Im Folgenden klären wir die wichtigsten Fragen rund um den Anspruch auf Sterbebegleitung, um Ihnen einen klaren Überblick zu verschaffen und Ihnen zu helfen, Ihre Rechte geltend zu machen. Die cureta unterstützt Sie dabei, den Überblick zu behalten und die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Anspruch auf Sterbebegleitung haben in erster Linie 'nahe Angehörige'. Der Begriff 'nahe Angehörige' umfasst nicht nur Eltern, Kinder und Ehepartner, sondern auch andere Personen, die dem Betroffenen besonders nahestehen. In Österreich sind die verwandtschaftlichen Beziehungen explizit definiert und beinhalten auch Stiefkinder, Partner und Schwiegereltern (§ 14 a AVRAG). Auch Auszubildende und Heimarbeiter können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Freistellung haben. Die GPA (Gewerkschaft GPA) bietet hierzu weitere Informationen und Unterstützung. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die spezifischen Regelungen zu informieren, um den Anspruch auf Freistellung geltend machen zu können.
Um Freistellung zur Sterbebegleitung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss es sich um eine unheilbare, fortschreitende Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium handeln, bei der eine Heilung ausgeschlossen ist. Zudem muss eine Notwendigkeit der Palliativversorgung bestehen. Dies bedeutet, dass die medizinische Behandlung darauf abzielt, die Lebensqualität des Betroffenen zu verbessern und seine Beschwerden zu lindern. Als Nachweis ist ein ärztliches Attest erforderlich, das dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Die Caritas NRW bietet hierzu detaillierte Informationen. Es ist wichtig, dass das ärztliche Attest alle relevanten Informationen enthält, um den Anspruch auf Freistellung zu untermauern.
Die Dauer der Freistellung zur Sterbebegleitung ist gesetzlich begrenzt. In Deutschland beträgt die maximale Dauer drei Monate, während in Österreich eine Verlängerung auf bis zu sechs Monate möglich ist. In Österreich muss die Verlängerung jedoch begründet und nachgewiesen werden. Es ist wichtig, die genauen Fristen und Bedingungen zu kennen, um die Sterbebegleitung optimal planen zu können. Die VdK Deutschland bietet hierzu ebenfalls nützliche Hinweise. Unsere Seite Sterbebegleitung Ausbildung Caritas kann Ihnen ebenfalls weiterhelfen.
Vollzeit oder Teilzeit in der Sterbebegleitung: Die passende Option finden
Bei der Organisation der Sterbebegleitung stellt sich oft die Frage, ob eine vollständige Freistellung von der Arbeit notwendig ist oder ob eine Reduzierung der Arbeitszeit (Teilzeit) ausreichend ist. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt. Im Folgenden werden die verschiedenen Formen der Freistellung und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis erläutert. Cureta unterstützt Sie dabei, die für Sie passende Lösung zu finden und die notwendigen Schritte zu unternehmen.
Eine vollständige Freistellung von der Arbeit bedeutet, dass Sie für die Dauer der Sterbebegleitung nicht arbeiten müssen. Dies ermöglicht es Ihnen, sich voll und ganz auf die Betreuung Ihres Angehörigen zu konzentrieren. Allerdings hat die vollständige Freistellung auch Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Während der Freistellung besteht kein Anspruch auf reguläres Gehalt. Ob ein Anspruch auf Sonderzahlungen (z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) besteht, hängt von den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu klären. Die Caritas NRW bietet hierzu detaillierte Informationen. Klären Sie im Vorfeld alle finanziellen Aspekte, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Alternativ zur vollständigen Freistellung besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren (Teilzeit). Dies ermöglicht es Ihnen, weiterhin im Beruf tätig zu sein und gleichzeitig Ihren Angehörigen zu betreuen. Eine Reduzierung der Arbeitszeit erfordert jedoch eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. In Deutschland haben Arbeitnehmer unter Umständen einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, sofern keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Bei Ablehnung durch den Arbeitgeber können rechtliche Schritte eingeleitet werden. Unsere Seite Sterbebegleitung für Angehörige kann Ihnen ebenfalls weiterhelfen. Es ist ratsam, sich im Vorfeld rechtlich beraten zu lassen, um Ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen.
Um Freistellung zur Sterbebegleitung zu erhalten, müssen bestimmte Fristen und Verfahren eingehalten werden. In Deutschland beträgt die Ankündigungsfrist zehn Arbeitstage im Voraus. Der Arbeitgeber muss schriftlich über die geplante Freistellung informiert werden. In Österreich ist ein schriftlicher Antrag mit Angabe von Beginn und Dauer erforderlich. Es ist wichtig, die genauen Fristen und Verfahren zu kennen, um die Sterbebegleitung rechtzeitig zu organisieren. Die VdK Deutschland bietet hierzu ebenfalls nützliche Hinweise. Unsere Seite Sterbebegleitung Ausbildung Caritas kann Ihnen ebenfalls weiterhelfen.
Finanzielle Unterstützung während der Sterbebegleitung: So sichern Sie Ihr Einkommen
Die Sterbebegleitung eines Angehörigen kann nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine Belastung darstellen. Da während der Freistellung in der Regel kein Gehalt gezahlt wird, ist es wichtig, sich über mögliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Im Folgenden werden die verschiedenen Optionen zur finanziellen Absicherung während der Sterbebegleitung erläutert. Cureta unterstützt Sie dabei, die finanziellen Herausforderungen zu meistern und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
In Deutschland gibt es keinen direkten Lohnersatz während der Freistellung zur Sterbebegleitung. Dies bedeutet, dass Sie für die Dauer der Freistellung kein Gehalt von Ihrem Arbeitgeber erhalten. In Österreich gibt es im hier verwendeten Text keine Angaben zu Lohnersatzleistungen. Es ist daher ratsam, sich über alternative finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Die Caritas NRW bietet hierzu detaillierte Informationen. Informieren Sie sich frühzeitig über mögliche finanzielle Hilfen, um die finanzielle Belastung zu minimieren.
Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung in Deutschland ist das zinslose Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Dieses Darlehen soll den Verdienstausfall während der Freistellung ausgleichen. Die Voraussetzungen und Antragstellung sind jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Höhe des Darlehens richtet sich nach dem Verdienstausfall und wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Rückzahlungsmodalitäten sind ebenfalls festgelegt. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Bedingungen zu informieren und den Antrag rechtzeitig zu stellen. Die VdK Deutschland bietet hierzu ebenfalls nützliche Hinweise. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, um die finanzielle Unterstützung so schnell wie möglich zu erhalten.
Wenn Sie ein sterbendes Kind betreuen, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass das Kind unter zwölf Jahre alt ist (oder behindert und auf Hilfe angewiesen) und an einer fortschreitenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidet. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 70% des Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90% des Nettoeinkommens. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelung nicht für Arbeitgeber mit weniger als 15 Mitarbeitern gilt. Die Caritas NRW bietet hierzu detaillierte Informationen.
Sterbebegleitung: Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern für reibungslose Abläufe
Die Sterbebegleitung eines Angehörigen ist eine Ausnahmesituation, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen stellt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Rechte aller Beteiligten zu wahren, ist es wichtig, die jeweiligen Pflichten zu kennen und zu erfüllen. Im Folgenden werden die wichtigsten Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Sterbebegleitung erläutert. Cureta unterstützt Sie dabei, die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu erleichtern und einen konstruktiven Umgang mit dieser Situation zu gewährleisten.
Als Arbeitnehmer haben Sie im Zusammenhang mit der Sterbebegleitung bestimmte Pflichten. Zunächst müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen, das die Notwendigkeit der Sterbebegleitung bestätigt. Zudem sind Sie verpflichtet, Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Freistellung zu informieren. In Österreich müssen Sie dem Arbeitgeber zudem anzeigen, wenn die Notwendigkeit der Palliativversorgung wegfällt. Es ist wichtig, diese Pflichten zu erfüllen, um Ihren Anspruch auf Freistellung nicht zu gefährden. Die VdK Deutschland bietet hierzu ebenfalls nützliche Hinweise. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich, um die notwendigen Vorkehrungen treffen zu können.
Auch Arbeitgeber haben im Zusammenhang mit der Sterbebegleitung bestimmte Pflichten. Zunächst müssen sie die Freistellung gewähren, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Bei Anträgen auf Teilzeit müssen Arbeitgeber die betrieblichen Belange berücksichtigen. In Deutschland können Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. In Österreich haben Arbeitgeber die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn sie Zweifel an der Berechtigung der Freistellung haben. Es ist wichtig, diese Pflichten zu erfüllen, um die Rechte der Arbeitnehmer zu wahren und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Seite Arbeitgeber.de bietet hierzu weitere Informationen.
In Österreich haben Arbeitnehmer nach der Sterbebegleitung ein Recht auf Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsverhältnis. Es gibt jedoch bestimmte Fristen und Bedingungen, die beachtet werden müssen. So müssen Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall der Notwendigkeit der Palliativversorgung den Wunsch nach Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsverhältnis äußern. Es ist wichtig, diese Fristen und Bedingungen zu kennen, um das Recht auf Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsverhältnis nicht zu verlieren. Die GPA (Gewerkschaft GPA) bietet hierzu weitere Informationen und Unterstützung.
Kündigungsschutz während der Sterbebegleitung: Arbeitsplatz sichern – so geht's
Eine der größten Sorgen von Arbeitnehmern, die einen Angehörigen in der Sterbephase begleiten, ist der Verlust des Arbeitsplatzes. Glücklicherweise gibt es einen gesetzlichen Kündigungsschutz, der Arbeitnehmer während der Sterbebegleitung schützt. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte des Kündigungsschutzes und weitere arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Sterbebegleitung erläutert. Cureta unterstützt Sie dabei, Ihren Arbeitsplatz zu sichern und Ihre Rechte zu wahren.
Während der Sterbebegleitung besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass Ihr Arbeitgeber Sie während dieser Zeit nicht ordentlich kündigen kann. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Ankündigung der Freistellung und endet mit dem Ende der Freistellung. Es ist wichtig zu wissen, dass der Kündigungsschutz nicht vor einer außerordentlichen Kündigung schützt, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Es ist ratsam, sich im Falle einer Kündigung rechtlich beraten zu lassen. Die VdK Deutschland bietet hierzu ebenfalls nützliche Hinweise. Lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten, um Ihre Rechte zu schützen.
In Österreich wird die Zeit der Sterbebegleitung auf Dienstzeiten angerechnet. Dies hat Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen und die Abfertigung. Die genauen Regelungen sind im AVRAG festgelegt. Es ist wichtig, sich über die genauen Auswirkungen auf die individuellen Ansprüche zu informieren. Die GPA (Gewerkschaft GPA) bietet hierzu weitere Informationen und Unterstützung. Informieren Sie sich über die Auswirkungen auf Ihre individuellen Ansprüche, um keine Nachteile zu erleiden.
Während der Freistellung zur Sterbebegleitung kann sich der Urlaubsanspruch reduzieren. In Österreich erfolgt eine Pro-rata-Berechnung des Urlaubsanspruchs. Dies bedeutet, dass der Urlaubsanspruch entsprechend der Dauer der Freistellung gekürzt wird. Es ist wichtig, dies bei der Urlaubsplanung zu berücksichtigen. Die GPA (Gewerkschaft GPA) bietet hierzu weitere Informationen und Unterstützung.
Sterbebegleitung: Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer für mehr Verständnis
Die Sterbebegleitung ist eine sensible Thematik, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern ein hohes Maß an Verständnis und Kooperationsbereitschaft erfordert. Um einen konstruktiven Umgang mit dieser Situation zu gewährleisten, ist es wichtig, die jeweiligen Handlungsempfehlungen zu kennen und zu beherzigen. Im Folgenden werden konkrete Empfehlungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Sterbebegleitung gegeben. Cureta unterstützt Sie dabei, ein Umfeld des Verständnisses und der Kooperation zu schaffen.
Arbeitgeber sollten klare interne Prozesse für Anträge auf Sterbebegleitung etablieren. Dies umfasst die Festlegung von Ansprechpartnern, die Erstellung von Formularen und die Definition von Fristen. Zudem ist ein sensibler Umgang mit den Bedürfnissen der Mitarbeiter unerlässlich. Arbeitgeber sollten Verständnis zeigen und flexible Lösungen anbieten. Es ist auch wichtig, die Mitarbeiter über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren. Die Seite Arbeitgeber.de bietet hierzu weitere Informationen. Etablieren Sie klare Prozesse und informieren Sie Ihre Mitarbeiter umfassend.
Arbeitnehmer sollten ihren Arbeitgeber frühzeitig informieren und einen Antrag stellen, sobald die Notwendigkeit der Sterbebegleitung absehbar ist. Es ist wichtig, ein ärztliches Attest einzuholen, das die Notwendigkeit der Sterbebegleitung bestätigt. Zudem sollten Arbeitnehmer sich bei Bedarf von Gewerkschaften oder Rechtsanwälten beraten lassen. Unsere Seite Sterbebegleitung Tipps kann Ihnen ebenfalls weiterhelfen.
Profitieren Sie von der Sterbebegleitung
Die Sterbebegleitung bietet Ihnen als Arbeitnehmer entscheidende Vorteile:
Emotionale Unterstützung: Geben Sie Ihren Liebsten in den letzten Stunden Trost und Nähe.
Rechtliche Absicherung: Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten im Arbeitsrecht.
Finanzielle Hilfen: Nutzen Sie finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten zur Entlastung.
Sterbebegleitung: Aus Fehlern lernen – Fallbeispiele und Gerichtsurteile als Ratgeber
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sterbebegleitung sind komplex undInterpretationsbedürftig. Um die praktische Anwendung des Pflegezeitgesetzes und des AVRAG besser zu verstehen, ist es hilfreich, sich Beispiele aus der Praxis und relevante Gerichtsurteile anzusehen. Im Folgenden werden typische Szenarien und Herausforderungen sowie die Auslegung der Gesetze durch die Gerichte dargestellt. Cureta unterstützt Sie dabei, aus den Erfahrungen anderer zu lernen und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
In der Praxis gibt es viele typische Szenarien und Herausforderungen im Zusammenhang mit der Sterbebegleitung. Ein Beispiel ist der Fall eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitgeber die Freistellung ablehnt, weil er betriebliche Gründe geltend macht. Ein anderes Beispiel ist der Fall eines Arbeitnehmers, der sich unsicher ist, ob er Anspruch auf ein zinsloses Darlehen hat. Diese Beispiele zeigen, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und sich bei Bedarf rechtlich beraten zu lassen. Unsere Seite Sterbebegleitung für Angehörige kann Ihnen ebenfalls weiterhelfen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten, um Ihre Rechte zu schützen.
Die Gerichte haben in zahlreichen Urteilen das Pflegezeitgesetz und das AVRAG ausgelegt. Diese Urteile geben wichtige Hinweise darauf, wie die Gesetze in der Praxis anzuwenden sind. So haben die Gerichte beispielsweise entschieden, dass der Arbeitgeber die betrieblichen Gründe für die Ablehnung eines Antrags auf Teilzeit konkret darlegen muss. Zudem haben die Gerichte klargestellt, dass der Anspruch auf ein zinsloses Darlehen nicht von der individuellen finanziellen Situation des Arbeitnehmers abhängt. Es ist ratsam, sich über die relevante Rechtsprechung zu informieren, um die eigenen Rechte und Pflichten besser einschätzen zu können. Die Caritas NRW bietet hierzu detaillierte Informationen.
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Weitere nützliche Links
Auf Arbeitgeber.de finden Sie Informationen zum Thema Pflegezeit aus Arbeitgebersicht.
Die GPA (Gewerkschaft GPA) bietet Informationen und Unterstützung zum Thema Sterbebegleitung aus Arbeitnehmersicht.
Die Caritas NRW informiert detailliert über die rechtlichen Aspekte der Begleitung eines nahen Angehörigen.
Beim VdK Deutschland finden Sie nützliche Hinweise zur Freistellung für die Begleitung Sterbender.
FAQ
Wer hat in Deutschland Anspruch auf Freistellung zur Sterbebegleitung?
'Nahe Angehörige', einschließlich Eltern, Kinder, Ehepartner und andere enge Bezugspersonen, sowie Auszubildende und Heimarbeiter haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Freistellung zur Sterbebegleitung.
Welche Voraussetzungen müssen für die Freistellung zur Sterbebegleitung erfüllt sein?
Es muss sich um eine unheilbare, fortschreitende Erkrankung im fortgeschrittenen Stadium handeln, die eine Palliativversorgung erfordert. Ein ärztliches Attest ist als Nachweis erforderlich.
Wie lange dauert die Freistellung zur Sterbebegleitung?
In Deutschland beträgt die maximale Dauer der Freistellung drei Monate. In Österreich kann diese auf bis zu sechs Monate verlängert werden, sofern dies begründet und nachgewiesen wird.
Besteht während der Freistellung Anspruch auf Gehalt?
Während der Freistellung besteht in der Regel kein Anspruch auf reguläres Gehalt. In Deutschland kann jedoch ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden.
Gibt es einen Kündigungsschutz während der Sterbebegleitung?
Ja, während der Sterbebegleitung besteht ein gesetzlicher Kündigungsschutz, der ab der Ankündigung der Freistellung bis zu deren Ende gilt.
Welche Pflichten haben Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Sterbebegleitung?
Arbeitnehmer müssen ein ärztliches Attest vorlegen, den Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Freistellung informieren und in Österreich anzeigen, wenn die Notwendigkeit der Palliativversorgung wegfällt.
Welche Pflichten haben Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Sterbebegleitung?
Arbeitgeber müssen die Freistellung gewähren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, und bei Anträgen auf Teilzeit die betrieblichen Belange berücksichtigen.
Was passiert mit dem Urlaubsanspruch während der Sterbebegleitung?
In Österreich erfolgt eine Pro-rata-Berechnung des Urlaubsanspruchs, was bedeutet, dass der Urlaubsanspruch entsprechend der Dauer der Freistellung gekürzt wird.