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Pflegehilfsmittel beantragen: Dein Wegweiser durch den Antragsdschungel!

12

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Federico De Ponte

Experte für Rundumbetreuung bei cureta

14.02.2025

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Federico De Ponte

Experte für Rundumbetreuung bei cureta

Die Pflege von Angehörigen ist eine Herausforderung. Gut zu wissen, dass es Unterstützung gibt! Pflegehilfsmittel erleichtern den Alltag, aber wie beantragt man sie? In diesem Artikel zeigen wir Dir, wie Du den Antragsprozess meisterst und welche Leistungen Dir zustehen. Brauchst Du individuelle Beratung? Nimm hier Kontakt zu uns auf!

Das Thema kurz und kompakt

Pflegehilfsmittel erleichtern die häusliche Pflege und tragen zur Verbesserung der Lebensqualität bei. Nutzen Sie das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis, um passende Hilfsmittel zu finden.

Der Antragsprozess erfordert einen schriftlichen Antrag und idealerweise eine ärztliche oder pflegerische Begründung. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, wobei Zuzahlungen möglich sind.

Qualifizierte Beratung ist entscheidend, um die passenden Pflegehilfsmittel auszuwählen und den Antragsprozess erfolgreich zu gestalten. Die monatlichen Pflegekosten können durch die Nutzung von Pflegehilfsmitteln um bis zu 100€ gesenkt werden.

Erfahre, wie Du Pflegehilfsmittel für Deine Liebsten beantragst und welche Leistungen Dir zustehen. Mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung meisterst Du den Antragsprozess spielend!

Häusliche Pflege optimieren: So nutzen Sie Pflegehilfsmittel effektiv

Häusliche Pflege optimieren: So nutzen Sie Pflegehilfsmittel effektiv

Die häusliche Pflege von Angehörigen stellt oft eine immense Herausforderung dar. Pflegehilfsmittel können hier eine entscheidende Entlastung bieten, indem sie die Pflege vereinfachen, Beschwerden der Pflegebedürftigen lindern und ihre Selbstständigkeit fördern. Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff Pflegehilfsmittel, wer hat Anspruch darauf und wie gestaltet sich der Antragsprozess? Dieser Artikel liefert Ihnen einen umfassenden Überblick, damit Sie die bestmögliche Unterstützung für Ihre Liebsten erhalten.

Pflegehilfsmittel lassen sich grundsätzlich in zwei Hauptkategorien einteilen: technische Hilfsmittel und Verbrauchsprodukte. Zu den technischen Hilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten und Notrufsysteme, die eine sichere und komfortable Umgebung schaffen. Verbrauchsprodukte umfassen hingegen Artikel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, die für die Hygiene unerlässlich sind. Diese Unterscheidung ist von Bedeutung, da sie unterschiedliche Antrags- und Genehmigungsverfahren nach sich zieht. Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes ist eine wertvolle Ressource, die alle anerkannten Hilfsmittel auflistet und als Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse dient. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu den verschiedenen Produkten und deren Einsatzmöglichkeiten.

Um Pflegehilfsmittel beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst ist das Vorliegen eines Pflegegrades (1-5) erforderlich, der den Grad der Pflegebedürftigkeit des Betroffenen widerspiegelt. Zudem muss die Pflege zu Hause stattfinden, und die Hilfsmittel müssen zur Pflegeerleichterung, Beschwerdelinderung oder Selbstständigkeitsförderung beitragen. Die Beantragung eines Pflegegrades ist somit der erste Schritt, um in den Genuss von Pflegehilfsmitteln zu kommen. Die Pflegekasse prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Hilfsmittel im konkreten Fall benötigt werden. Eine frühzeitige Beratung durch einen Pflegeberater kann Ihnen helfen, den Antrag optimal vorzubereiten und die richtigen Hilfsmittel auszuwählen.

Erfolgreiche Kostenübernahme: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihren Pflegehilfsmittel-Antrag

Der Antragsprozess für Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse ist zwar formalisiert, aber mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. Zunächst ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, idealerweise mit Unterstützung durch einen Arzt oder einer Pflegefachkraft, insbesondere bei technischen Hilfsmitteln. Das Formular (Anlage 4) ist bei der Pflegekasse erhältlich oder kann online heruntergeladen werden. Es ist wichtig, den Antrag vollständig und korrekt auszufüllen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die detaillierte Beschreibung des benötigten Hilfsmittels und seiner Funktion ist dabei entscheidend. Die Beantragung eines Notrufknopfes kann beispielsweise durch ein ärztliches Attest erleichtert werden, das die Notwendigkeit des Systems im Hinblick auf die Sicherheit des Pflegebedürftigen unterstreicht.

Nach Eingang des Antrags hat die Pflegekasse in der Regel 3-5 Wochen Zeit, um zu antworten. Schweigen gilt dabei als Zustimmung, was bedeutet, dass der Antrag automatisch genehmigt wird, wenn die Kasse sich nicht innerhalb dieser Frist meldet. Es ist jedoch ratsam, nach Ablauf der Frist noch einmal nachzuhaken, um sicherzustellen, dass der Antrag tatsächlich bearbeitet wird. Der Online-Ratgeber Pflege des Bundesgesundheitsministeriums bietet hierzu weitere Informationen. Nutzen Sie diese Frist, um sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren und gegebenenfalls weitere Unterlagen zusammenzustellen.

Eine wichtige Rolle im Genehmigungsprozess spielt der Medizinische Dienst (MD). Dieser begutachtet den Pflegebedürftigen, um den Hilfsmittelbedarf festzustellen. Die Empfehlungen des MD beschleunigen den Genehmigungsprozess erheblich, da sie die Notwendigkeit der Hilfsmittel bereits vorab bestätigen. Die MDK Assessment Kriterien umfassen verschiedene Bereiche wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten und Selbstversorgung. Je nach Ausprägung der Beeinträchtigungen werden Punkte vergeben, die letztendlich den Pflegegrad bestimmen. Bereiten Sie sich gut auf die Begutachtung vor, indem Sie relevante Dokumente und Informationen bereithalten und die aktuelle Pflegesituation detailliert schildern.

Finanzielle Entlastung: So übernimmt die Pflegekasse Ihre Ausgaben für Pflegehilfsmittel

Die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse ist ein wichtiger Aspekt, der pflegende Angehörige finanziell entlastet. Bei technischen Hilfsmitteln übernimmt die Pflegekasse die Kosten abzüglich einer Zuzahlung von 10%, maximal jedoch 25 Euro. Oftmals werden technische Hilfsmittel leihweise überlassen, um die Kosten für die Pflegekasse zu minimieren. Verbrauchsprodukte werden pauschal mit bis zu 40 Euro monatlich erstattet, wobei es sich um eine Erstattung und keine Flatrate handelt. Die monatliche Pauschale deckt beispielsweise Kosten für Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel ab. Achten Sie darauf, die Quittungen für die Verbrauchsprodukte aufzubewahren, um die Erstattung bei der Pflegekasse zu beantragen.

Seit Juli 2024 gibt es neue Regelungen für Verbrauchsprodukte. Eine verpflichtende ärztliche Verordnung ist nicht mehr erforderlich, stattdessen wird auf eine qualifizierte Beratung gesetzt. Die Produktauswahl soll individuell auf den Bedarf des Pflegebedürftigen abgestimmt sein, vorgefertigte Pflegeboxen sind nicht mehr zulässig. Zudem ist die unaufgeforderte Kontaktaufnahme durch Anbieter verboten, um unerwünschte Werbung zu vermeiden. Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass die pflegende Angehörige optimal versorgt werden und die Pflegehilfsmittel ihren Bedürfnissen entsprechen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer individuellen Beratung, um die passenden Produkte für Ihre Situation auszuwählen und Fehlkäufe zu vermeiden.

Für Hausnotrufsysteme gelten spezielle Regelungen. Hier übernimmt die Pflegekasse 25,50 Euro pro Monat (Stand: 1. September 2021). Ein Hausnotrufsystem kann im Notfall Leben retten und gibt sowohl dem Pflegebedürftigen als auch den Angehörigen ein Gefühl der Sicherheit. Die Beantragung eines Hausnotrufsystems ist daher ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit und Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu gewährleisten. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die genauen Konditionen und Voraussetzungen für die Kostenübernahme.

Klarheit schaffen: Unterschiede und Zuständigkeiten von Pflege- und Hilfsmitteln verstehen

Es ist wichtig, zwischen Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln zu unterscheiden, da unterschiedliche Kostenträger und Antragswege zuständig sind. Pflegehilfsmittel dienen der Pflegeerleichterung und werden von der Pflegekasse finanziert. Hilfsmittel hingegen dienen der medizinischen Behandlung oder dem Ausgleich einer Behinderung und werden von der Krankenkasse übernommen. Beispiele für Hilfsmittel sind Sehhilfen und Rollstühle. Für Hilfsmittel ist in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich, um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse zu gewährleisten. Klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse, ob es sich um ein Pflegehilfsmittel oder ein Hilfsmittel handelt, um den korrekten Antragsweg einzuschlagen.

Es gibt auch sogenannte doppelfunktionale Hilfsmittel, die sowohl der Pflegeerleichterung als auch der medizinischen Behandlung dienen. In solchen Fällen beteiligen sich sowohl die Kranken- als auch die Pflegekasse an den Kosten. Eine Empfehlung durch eine Pflegefachkraft kann in manchen Fällen eine ärztliche Verordnung ersetzen, was den Zugang zu den Hilfsmitteln erleichtert. Die genaue Abgrenzung ist oft nicht einfach, daher ist es ratsam, sich von einem Pflegeberater oder einem Sanitätshaus beraten zu lassen. Nutzen Sie die Expertise von Fachleuten, um die bestmögliche Versorgung für Ihren Angehörigen sicherzustellen.

Die Erstattung von Stromkosten für Hilfsmittel ist ein weiteres wichtiges Thema, das pflegende Angehörige betrifft. Einige Hilfsmittel, wie beispielsweise Beatmungsgeräte, verbrauchen viel Strom. Die Krankenkasse kann in solchen Fällen einen Zuschuss zu den Stromkosten gewähren. Es ist wichtig, sich hierzu bei der Krankenkasse zu informieren und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Beantragung eines Rollators auf Rezept ist ein weiteres Beispiel für ein Hilfsmittel, das die Mobilität im Alter unterstützt. Informieren Sie sich umfassend über alle finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Verbrauchsprodukte ab Juli 2024: Was pflegende Angehörige jetzt wissen müssen

Die neuen Regelungen für Verbrauchsprodukte, die seit Juli 2024 gelten, bringen einige wichtige Änderungen für pflegende Angehörige mit sich. Statt einer verpflichtenden ärztlichen Verordnung steht nun die qualifizierte Beratung im Vordergrund. Dies bedeutet, dass pflegende Angehörige sich von einem Experten beraten lassen können, um die passenden Produkte für den individuellen Bedarf auszuwählen. Vorgefertigte Pflegeboxen sind nicht mehr zulässig, da die Produktauswahl individuell auf den Pflegebedürftigen abgestimmt sein muss. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich von einem Pflegeberater oder im Sanitätshaus individuell beraten zu lassen, um die optimalen Produkte für die Pflege Ihres Angehörigen zu finden.

Ein weiteres wichtiges Verbot betrifft die unaufgeforderte Kontaktaufnahme durch Anbieter. Dies soll pflegende Angehörige vor unerwünschter Werbung und unseriösen Angeboten schützen. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Pflegehilfsmittel optimal auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnitten sind und die pflegende Angehörige bestmöglich unterstützt werden. Die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen stehen im Mittelpunkt. Seien Sie wachsam und nehmen Sie keine unaufgeforderten Angebote an, sondern suchen Sie sich Ihren Anbieter selbst aus.

Die qualifizierte Beratung kann beispielsweise durch einen Pflegeberater oder ein Sanitätshaus erfolgen. Diese Experten können helfen, die richtigen Produkte auszuwählen und den Antrag bei der Pflegekasse zu stellen. Es ist ratsam, sich frühzeitig beraten zu lassen, um von den neuen Regelungen optimal zu profitieren. Die PflegehilfeSet Details zeigen, wie wichtig die individuelle Anpassung der Hilfsmittel ist. Informieren Sie sich umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als pflegender Angehöriger, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen.

Optimale Unterstützung finden: So erhalten pflegende Angehörige die richtige Beratung

Eine umfassende Beratung ist für pflegende Angehörige unerlässlich, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Die Pflegekassen bieten hierzu spezielle Pflegeberater an, die frühzeitig und umfassend beraten. Diese Berater können helfen, den individuellen Bedarf zu ermitteln und die passenden Pflegehilfsmittel auszuwählen. Für Privatversicherte gibt es die COMPASS Private Pflegeberatung, die ebenfalls eine kompetente Beratung bietet. Die frühe und umfassende Beratung ist entscheidend für eine erfolgreiche Pflege. Nutzen Sie die kostenlosen Beratungsangebote der Pflegekassen und der COMPASS Private Pflegeberatung, um sich umfassend zu informieren.

Sanitätshäuser sind ebenfalls wichtige Partner für pflegende Angehörige. Sie bieten nicht nur eine breite Produktauswahl und Beratung, sondern unterstützen auch bei der Antragstellung. Ein Beispiel hierfür ist Kaphingst, wobei regionale Einschränkungen bei Reha-Artikeln zu beachten sind. Online-Anbieter bieten eine bequeme monatliche Lieferung von Verbrauchsprodukten und unterstützen ebenfalls bei der Abwicklung mit der Pflegekasse. Die Sanitätshaus Partnerschaften sind ein wichtiger Baustein der Unterstützung. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Sanitätshäuser und Online-Anbieter, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

Es ist ratsam, verschiedene Beratungsangebote zu nutzen, um sich ein umfassendes Bild zu machen und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Die Expert Recommendations sind oft entscheidend für den Erfolg der Pflege. Die Kombination aus professioneller Beratung und praktischer Unterstützung durch Sanitätshäuser und Online-Anbieter ermöglicht es pflegenden Angehörigen, die Pflege optimal zu gestalten und die Belastung zu reduzieren. Scheuen Sie sich nicht, verschiedene Meinungen einzuholen und sich ein eigenes Bild zu machen, um die beste Entscheidung für Ihren Angehörigen zu treffen.

Abgelehnter Antrag? So legen Sie erfolgreich Widerspruch gegen die Entscheidung ein

Was tun, wenn der Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wird? Zunächst ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und die Ablehnung genau zu prüfen. In vielen Fällen kann ein Widerspruch erfolgreich sein. Der Widerspruch muss schriftlich an die Pflegekasse gerichtet werden und sollte eine detaillierte Begründung enthalten. Es ist ratsam, sich bei der Begründung von einer Patientenberatungsstelle unterstützen zu lassen. Die Denial Recourse ist ein wichtiger Aspekt, den pflegende Angehörige kennen sollten. Analysieren Sie die Ablehnung genau und suchen Sie nach Argumenten, die für die Notwendigkeit der Pflegehilfsmittel sprechen.

Im Widerspruch sollte dargelegt werden, warum die Pflegehilfsmittel notwendig sind und welchen Beitrag sie zur Pflegeerleichterung, Beschwerdelinderung oder Selbstständigkeitsförderung leisten. Es ist hilfreich, ärztliche Gutachten oder Empfehlungen von Pflegefachkräften beizufügen. Die Importance of Expert Recommendations kann den Widerspruch unterstützen. Die Pflegekasse wird den Widerspruch prüfen und gegebenenfalls eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst veranlassen. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Gutachten, um Ihren Widerspruch zu untermauern und die Notwendigkeit der Pflegehilfsmittel zu belegen.

Es ist wichtig, die Fristen für den Widerspruch zu beachten. In der Regel beträgt die Frist einen Monat ab Zugang des Ablehnungsbescheids. Wird die Frist versäumt, ist der Widerspruch in der Regel nicht mehr zulässig. Die Decision Timeline & Penalties zeigen, wie wichtig die Einhaltung der Fristen ist. Mit einer guten Vorbereitung und einer fundierten Begründung stehen die Chancen gut, dass der Widerspruch erfolgreich ist und die Pflegehilfsmittel doch noch genehmigt werden. Setzen Sie sich frühzeitig mit der Ablehnung auseinander und nutzen Sie die zur Verfügung stehende Zeit, um Ihren Widerspruch sorgfältig vorzubereiten.

Zusätzliche finanzielle Hilfe: Pflegegeld, Wohnraumanpassung und weitere Leistungen nutzen

Neben den Pflegehilfsmitteln gibt es weitere finanzielle Unterstützung und Leistungen, die pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können. Dazu gehören Pflegegeld und Pflegesachleistungen, die je nach Pflegegrad gewährt werden. Pflegegeld wird an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann für die Bezahlung von pflegende Angehörige oder andere Unterstützungsleistungen verwendet werden. Pflegesachleistungen werden für die Inanspruchnahme von professionellen Pflegediensten gewährt. Die Financial Support by Pflegegrad ist ein wichtiger Aspekt der finanziellen Unterstützung. Informieren Sie sich über die Höhe des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen, die Ihnen je nach Pflegegrad zustehen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Eine weitere wichtige Leistung sind Zuschüsse für Wohnraumanpassung. Diese können für barrierefreie Umbauten verwendet werden, um die häusliche Pflege zu erleichtern. Beispiele hierfür sind der Umbau des Badezimmers, der Einbau eines Treppenlifts oder die Verbreiterung von Türen. Die Home Modification Subsidies können bis zu 4000 Euro betragen. Alle Pflegegrade (1-5) sind antragsberechtigt. Die Beantragung von Zuschüssen für altersgerechte Umbauten ist ein wichtiger Schritt, um die häusliche Pflege zu ermöglichen. Prüfen Sie, welche Umbaumaßnahmen in Ihrer Wohnung notwendig sind, um die Pflege zu erleichtern, und stellen Sie einen Antrag auf Zuschüsse bei der Pflegekasse.

Weitere Leistungen für pflegende Angehörige

Hier sind einige der wichtigsten Vorteile, die Sie erhalten:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: Bis zu 10 Tage mit Pflegeunterstützungsgeld.

  • Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate, mit möglicher finanzieller Kompensation.

  • Sozialversicherung: Beiträge zur Renten-, Pflege- und Krankenversicherung.

Es ist ratsam, sich umfassend über die verschiedenen finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren und die entsprechenden Anträge zu stellen. Die Eligibility Requirements sind ein wichtiger Aspekt, den pflegende Angehörige kennen sollten. Mit der richtigen finanziellen Unterstützung und den passenden Pflegehilfsmitteln kann die häusliche Pflege erfolgreich gestaltet werden. Nutzen Sie alle verfügbaren Ressourcen und Leistungen, um die Pflege Ihres Angehörigen optimal zu gestalten und Ihre eigene Belastung zu reduzieren.

Pflegehilfsmittel sichern: Erleichtern Sie die Pflege Ihrer Angehörigen mit der richtigen Unterstützung


FAQ

Welche Arten von Pflegehilfsmitteln gibt es und wie unterscheiden sie sich?

Es gibt technische Hilfsmittel (z.B. Pflegebetten, Notrufsysteme) und Verbrauchsprodukte (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Technische Hilfsmittel erleichtern die Pflege, während Verbrauchsprodukte für die Hygiene unerlässlich sind.

Wie stelle ich einen Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse?

Sie benötigen einen schriftlichen Antrag an die Pflegekasse, idealerweise mit ärztlicher oder pflegerischer Begründung. Das Formular (Anlage 4) ist bei der Pflegekasse erhältlich oder online verfügbar.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Pflegehilfsmittel zu erhalten?

Voraussetzung ist ein vorliegender Pflegegrad (1-5), die häusliche Pflege und der Beitrag der Hilfsmittel zur Pflegeerleichterung, Beschwerdelinderung oder Selbstständigkeitsförderung.

Wie hoch ist die Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel durch die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für technische Hilfsmittel abzüglich einer Zuzahlung von 10% (max. 25 Euro). Für Verbrauchsprodukte gibt es eine monatliche Pauschale von bis zu 40 Euro.

Was hat sich bei den Regelungen für Verbrauchsprodukte im Juli 2024 geändert?

Es gibt keine verpflichtende ärztliche Verordnung mehr, stattdessen wird auf qualifizierte Beratung gesetzt. Vorgefertigte Pflegeboxen sind nicht mehr zulässig, und die Produktauswahl muss individuell erfolgen.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wurde?

Legen Sie schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse ein. Eine detaillierte Begründung und ärztliche Gutachten können den Widerspruch unterstützen.

Welche weiteren finanziellen Unterstützungen gibt es für pflegende Angehörige?

Es gibt Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Zuschüsse für Wohnraumanpassung. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die jeweiligen Leistungen.

Wo finde ich qualifizierte Beratung zu Pflegehilfsmitteln?

Pflegekassen bieten Pflegeberater an. Auch Sanitätshäuser und Online-Anbieter bieten Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung.

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