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Fahrtkostenerstattung, Pflegefinanzierung & Pflegekasse: Dein Wegweiser zu finanzieller Entlastung!
Die Pflege von Angehörigen kann eine finanzielle Belastung darstellen. Aber wusstest Du, dass Dir zahlreiche Leistungen zustehen, darunter auch die Fahrtkostenerstattung? Erfahre, wie Du die Leistungen der Pflegekasse optimal nutzt und welche Möglichkeiten der Pflegefinanzierung es gibt. Mehr Informationen findest Du in unserem Kontaktbereich.
Das Thema kurz und kompakt
Die Pflegekasse und Krankenversicherung bieten verschiedene Möglichkeiten zur Fahrtkostenerstattung im Pflegefall. Es ist wichtig, die jeweiligen Voraussetzungen und Leistungen zu kennen, um finanzielle Vorteile optimal zu nutzen.
Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und medizinische Behandlungen sind Bereiche, in denen Fahrtkosten erstattet werden können. Durch strategische Nutzung des Entlastungsbetrags und Einholung ärztlicher Verordnungen lassen sich Kosten senken.
Dokumentation und professionelle Beratung sind entscheidend, um Ansprüche geltend zu machen und finanzielle Verluste zu vermeiden. Jährlich werden Leistungen im Wert von Milliarden Euro nicht in Anspruch genommen, was durch aktive Information und Unterstützung vermieden werden kann.
Verstehe die komplexen Regelungen zur Fahrtkostenerstattung, Pflegefinanzierung und den Leistungen der Pflegekasse. Entdecke, wie Du finanzielle Vorteile optimal nutzen und bares Geld sparen kannst!
Die Fahrtkostenerstattung im Pflegebereich ist ein Thema, das viele Familien vor Herausforderungen stellt. Um die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist es wichtig, die verschiedenen Erstattungsquellen und deren spezifischen Regelungen zu kennen. Dieser Artikel dient als Wegweiser, um Ihre Ansprüche zu maximieren und bares Geld zu sparen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Leistungen der Pflegekasse, Krankenversicherung und anderer Kostenträger optimal nutzen können. Die korrekte Dokumentation aller Fahrtkosten ist das A und O für eine erfolgreiche Antragstellung. Ohne entsprechende Nachweise können keine Erstattungen erfolgen. Wir erklären Ihnen detailliert, welche Unterlagen Sie benötigen und wie Sie diese korrekt erstellen. Dabei gehen wir auch auf die Besonderheiten bei der steuerlichen Absetzbarkeit ein. Nutzen Sie diesen Artikel, um sich umfassend zu informieren und Ihre finanzielle Situation im Pflegefall deutlich zu verbessern. Mehr Informationen zu den allgemeinen Pflegeleistungen finden Sie in unserem Artikel Pflegeleistungen im Überblick. Die Kenntnis der verschiedenen Leistungsansprüche ist entscheidend, um keine finanzielle Unterstützung zu verpassen.
Die Pflegekasse bietet verschiedene Leistungen an, bei denen Fahrtkosten eine Rolle spielen können. Es ist wichtig zu verstehen, welche Kosten erstattet werden und welche nicht. So können Sie beispielsweise Fahrtkosten im Rahmen der Verhinderungspflege geltend machen, wenn eine Ersatzpflegeperson die Betreuung übernimmt. Im Gegensatz dazu sind die Fahrtkosten zur Tages- und Nachtpflege in der jeweiligen Pflegeleistung bereits enthalten. Auch bei der Kurzzeitpflege können Sie den Entlastungsbetrag nutzen, um Eigenanteile, einschließlich der Fahrtkosten, zu decken. Eine strategische Planung und die Kenntnis der jeweiligen Abrechnungsmodalitäten sind hier der Schlüssel zum Erfolg. Informieren Sie sich daher frühzeitig über Ihre individuellen Ansprüche und Möglichkeiten, um finanzielle Vorteile optimal zu nutzen. Die Informationen auf Pflege.de bieten hier einen guten Überblick.
Die Krankenversicherung ist eine weitere wichtige Anlaufstelle für die Erstattung von Fahrtkosten im Pflegefall. Sie übernimmt Fahrtkosten im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen, wie beispielsweise Rettungsfahrten, Krankentransporte sowie stationäre und ambulante Behandlungen. Es ist empfehlenswert, vorab eine ärztliche Verordnung einzuholen, um die Chancen auf eine Kostenübernahme zu erhöhen. Personen mit einem Schwerbehindertenausweis ('aG', 'Bl', 'H') oder Pflegegrad 3-5 profitieren von erleichterten Bedingungen. Für ambulante Behandlungen ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, außer bei Vorliegen der genannten Kriterien. Die Krankenversicherung deckt die Fahrtkosten, die den Eigenanteil übersteigen. Dies gilt auch für Verlegungen in ein anderes Krankenhaus, wenn dies medizinisch notwendig ist oder mit Zustimmung der Krankenkasse in ein Krankenhaus in der Nähe des Wohnortes erfolgt. Die Kenntnis der Sonderregelungen und Voraussetzungen ist entscheidend, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Erstattung sind im § 60 SGB V geregelt, den Sie hier finden.
Verhinderungspflege: Fahrtkosten clever abrechnen und Zuschüsse sichern!
Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Leistung der Pflegekasse, wenn pflegende Angehörige beispielsweise durch Urlaub oder Krankheit verhindert sind. In diesem Fall kann eine Ersatzpflegeperson die Betreuung übernehmen, und die dabei entstehenden Fahrtkosten können unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden. Es ist wichtig zu wissen, dass die Pflegekasse Fahrtkosten für die Ersatzpflegeperson mit 0,20 Euro pro Kilometer erstattet. Dieser Satz gilt sowohl für die An- als auch für die Abreise der Ersatzpflegekraft. Die Informationen auf Pflege-durch-Angehörige.de bieten hier weitere Details. Nutzen Sie die Verhinderungspflege optimal, um sich eine Auszeit zu gönnen und gleichzeitig die finanzielle Belastung zu reduzieren.
Im Gegensatz dazu sind die Fahrtkosten zur Tages- und Nachtpflege in der jeweiligen Pflegeleistung bereits enthalten. Das bedeutet, dass keine separate Erstattung für diese Fahrten möglich ist. Es ist daher ratsam, sich vorab genau über die verschiedenen Leistungen und deren Abrechnungsmodalitäten zu informieren. Für die Kurzzeitpflege, die beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen werden kann, steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser Betrag kann genutzt werden, um Eigenanteile zu decken, einschließlich der Fahrtkosten. Es ist wichtig, den Entlastungsbetrag strategisch einzusetzen, um die finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten. Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen bieten hier weitere Möglichkeiten. Informieren Sie sich über die Kombinationsmöglichkeiten der verschiedenen Leistungen, um Ihre finanzielle Situation im Pflegefall optimal zu gestalten.
Die Erstattung von Fahrtkosten im Rahmen der Verhinderungspflege ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So ist beispielsweise die Leistungshöhe begrenzt, wobei diese Beschränkung nicht für die Fahrtkosten gilt, wenn nahe Verwandte die Verhinderungspflege übernehmen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld genau über die Regelungen zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Experten bei Cureta stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und herauszufinden, wie Sie die verschiedenen Leistungen optimal nutzen können. Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch!Nutzen Sie die Expertise von Cureta, um Ihre finanzielle Entlastung im Pflegefall zu sichern.
Krankenversicherung: Fahrtkostenerstattung für Behandlungen optimal nutzen!
Die Krankenversicherung übernimmt Fahrtkosten im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen, wie beispielsweise Rettungsfahrten, Krankentransporte sowie stationäre und ambulante Behandlungen. Es ist empfehlenswert, vorab eine ärztliche Verordnung einzuholen, um die Chancen auf eine Kostenübernahme zu erhöhen. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Erstattung sind im § 60 SGB V geregelt, den Sie hier finden. Sichern Sie sich die Kostenübernahme, indem Sie vorab eine ärztliche Verordnung einholen und die notwendigen Unterlagen einreichen.
Personen mit einem Schwerbehindertenausweis ('aG', 'Bl', 'H') oder Pflegegrad 3-5 profitieren von erleichterten Bedingungen. Für ambulante Behandlungen ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich, außer bei Vorliegen der genannten Kriterien. Es ist wichtig, diese Sonderregelungen zu kennen und entsprechend zu nutzen. Die Krankenversicherung deckt die Fahrtkosten, die den Eigenanteil übersteigen. Dies gilt auch für Verlegungen in ein anderes Krankenhaus, wenn dies medizinisch notwendig ist oder mit Zustimmung der Krankenkasse in ein Krankenhaus in der Nähe des Wohnortes erfolgt. Nutzen Sie die Sonderregelungen für Schwerbehinderte und Pflegebedürftige, um Ihre Ansprüche auf Fahrtkostenerstattung zu maximieren. Die gesetzlichen Grundlagen im SGB V § 60 bieten hier weitere Informationen.
Für Krankentransporte ist eine Zuzahlung zu leisten, es sei denn, es liegt ein Härtefall vor. Die Krankenversicherung zieht die Zuzahlung direkt ein. Es ist ratsam, sich vorab über die Höhe der Zuzahlung und mögliche Befreiungen zu informieren. Bei privaten Krankenversicherungen hängt die Erstattung von Fahrtkosten vom jeweiligen Tarif ab. Eine detaillierte Dokumentation, einschließlich Arzt- oder Krankenhausrechnungen, ist für die Abrechnung unerlässlich. Informieren Sie sich über die Zuzahlungsregelungen und mögliche Befreiungen, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Die Experten von Cureta helfen Ihnen gerne dabei, Ihre individuellen Ansprüche zu prüfen und die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu erhalten. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch!
Reha-Maßnahmen: Reisekosten optimal abrechnen und Zuschüsse sichern!
Die Reisekosten (An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung) für Reha-Maßnahmen werden vom zuständigen Kostenträger übernommen. Dies können die Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung sein. Es ist wichtig, sich vorab über den zuständigen Kostenträger zu informieren und die notwendigen Anträge zu stellen. Die Reisekosten werden in der Regel erstattet, wenn die Reha-Maßnahme medizinisch notwendig ist. Klären Sie vorab den zuständigen Kostenträger, um die Reisekosten für Ihre Reha-Maßnahme erstattet zu bekommen.
Öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse) sind bei der Anreise zur Reha bevorzugt. Bei Nutzung des privaten PKW werden 0,20 Euro/km erstattet, maximal 130 Euro pro Fahrt. Es ist ratsam, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die Reisekosten werden in der Regel nach Vorlage der entsprechenden Belege erstattet. Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, um Ihre Reisekosten zur Reha-Maßnahme zu minimieren.
Die medizinische Notwendigkeit einer Begleitperson oder Dauerbegleitperson muss vorab geklärt werden. Dies beeinflusst die Erstattungsfähigkeit der Reisekosten. Es ist wichtig, ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Notwendigkeit einer Begleitperson bestätigt. Die Kosten für die Begleitperson werden in der Regel vom Kostenträger übernommen, wenn die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen wurde. Die Pflegekasse erstattet der Krankenversicherung des Pflegenden die Reisekosten für Kurzzeitpflege während der stationären Reha des Pflegenden gemäß § 40 SGB XI. Sichern Sie sich die Erstattung der Reisekosten für eine Begleitperson, indem Sie die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisen. Die Experten von Cureta unterstützen Sie gerne bei der Klärung aller Fragen rund um die Reisekostenerstattung im Rahmen von Reha-Maßnahmen.
Steuererklärung: Pflegebedingte Fahrtkosten optimal absetzen!
Pflegebedingte Fahrtkosten können als außergewöhnliche Belastungen (mit Fahrtenbuch oder 0,30 Euro/km) oder über den Pflegepauschbetrag geltend gemacht werden. Es ist wichtig, die verschiedenen Möglichkeiten zu kennen und die für Sie vorteilhafteste Option zu wählen. Der Pflegepauschbetrag schließt die Geltendmachung individueller Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen aus. Weitere Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit finden Sie hier. Wählen Sie die für Sie vorteilhafteste Option, um Ihre pflegebedingten Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen.
Besuchsfahrten zu Angehörigen in Krankenhäusern oder Pflegeheimen sind in der Regel nicht absetzbar. Eine Ausnahme bilden medizinisch notwendige Besuche mit ärztlichem Attest. Es ist ratsam, ein ärztliches Attest vorzulegen, das die medizinische Notwendigkeit der Besuche bestätigt. Die Kosten für medizinisch notwendige Besuche können dann als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Sichern Sie sich die steuerliche Absetzbarkeit medizinisch notwendiger Besuche, indem Sie ein ärztliches Attest vorlegen.
Bei der Geltendmachung als außergewöhnliche Belastungen ist die zumutbare Belastungsgrenze zu beachten. Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist ratsam, um die vorteilhafteste Option zu wählen. Es ist wichtig, alle Fahrtkosten detailliert zu dokumentieren, um die außergewöhnlichen Belastungen optimal geltend zu machen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten bietet hier weitere Möglichkeiten. Dokumentieren Sie alle Fahrtkosten detailliert, um Ihre außergewöhnlichen Belastungen optimal geltend zu machen. Die Experten von Cureta unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung und der optimalen Nutzung aller steuerlichen Vorteile im Pflegefall.
Stromkostenerstattung: So bekommen Sie Geld zurück für Hilfsmittel!
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, Stromkosten für medizinisch notwendige elektrische Hilfsmittel rückwirkend (bis zu 4 Jahre) zu erstatten. Erforderlich ist die Dokumentation von Nutzungsdauer, Wattverbrauch und Kilowattpreis. Es ist wichtig, alle relevanten Daten zu sammeln und der Krankenkasse vorzulegen. Die Krankenkasse prüft dann, ob die Stromkosten erstattet werden können. Sichern Sie sich die Stromkostenerstattung, indem Sie alle relevanten Daten sammeln und der Krankenkasse vorlegen.
Bei privaten Krankenkassen ist die Erstattung tarifabhängig. Eine Anfrage bei der Versicherung ist ratsam. Es ist wichtig, sich vorab über die Erstattungsmöglichkeiten der privaten Krankenversicherung zu informieren. Die Erstattung von Stromkosten ist nicht immer selbstverständlich und hängt vom jeweiligen Tarif ab. Prüfen Sie Ihre Erstattungsmöglichkeiten bei Ihrer privaten Krankenversicherung, um keine finanziellen Vorteile zu verpassen. Die Experten von Cureta beraten Sie gerne zu Ihren individuellen Ansprüchen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Profitieren Sie von der Stromkostenerstattung: Ihre Vorteile im Überblick
Finanzielle Entlastung: Reduziert die finanzielle Belastung durch den Betrieb notwendiger medizinischer Geräte.
Verbesserte Erschwinglichkeit: Macht notwendige Behandlungen zugänglicher, indem Energiekosten ausgeglichen werden.
Rückwirkende Ansprüche: Ermöglicht die Geltendmachung von Ausgaben bis zu 4 Jahre rückwirkend, was zu erheblichen Erstattungen führen kann.
Die Stromkostenerstattung ist ein wichtiger Baustein, um die finanzielle Belastung im Pflegefall zu reduzieren. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre finanzielle Situation zu verbessern und die Kosten für notwendige medizinische Hilfsmittel zu senken.
Pflegeleistungen strategisch nutzen: Kostenfallen vermeiden!
Setzen Sie den Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat ab Pflegegrad 1) strategisch zur Deckung von Eigenanteilen bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege ein. Dies kann indirekt auch Fahrtkosten reduzieren. Es ist wichtig, den Entlastungsbetrag optimal zu nutzen, um die finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten. Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen bieten hier weitere Möglichkeiten. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag strategisch, um Ihre Eigenanteile bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege zu reduzieren.
Klären Sie vor Inanspruchnahme medizinischer Behandlungen die Kostenübernahme mit der Krankenversicherung und holen Sie eine ärztliche Verordnung ein. Dies vermeidet unerwartete Kosten. Es ist ratsam, sich vorab über die Kostenübernahme zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Die Krankenversicherung kann Ihnen Auskunft über die Höhe der Kostenübernahme geben. Vermeiden Sie unerwartete Kosten, indem Sie vorab die Kostenübernahme mit der Krankenversicherung klären.
Dokumentieren Sie Fahrtkosten detailliert (Fahrtenbuch für PKW, Belege für öffentliche Verkehrsmittel/Taxis), um außergewöhnliche Belastungen optimal geltend zu machen. Dies erfordert einen gewissenhaften Umgang mit Belegen. Es ist wichtig, alle Fahrtkosten detailliert zu dokumentieren, um die außergewöhnlichen Belastungen optimal geltend zu machen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Pflegekosten bietet hier weitere Möglichkeiten. Sichern Sie sich die optimale steuerliche Absetzung, indem Sie Ihre Fahrtkosten detailliert dokumentieren. Die Experten von Cureta unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer individuellen Pflegestrategie.
Finanzielle Verluste vermeiden: Ungenutzte Potenziale erkennen!
Es wird geschätzt, dass jährlich Leistungen im Wert von mindestens zwölf Milliarden Euro nicht in Anspruch genommen werden. Dies führt zu erheblichen finanziellen Verlusten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Es ist wichtig, sich umfassend über die verschiedenen Leistungen zu informieren und diese auch in Anspruch zu nehmen. Die Informationen auf Pflege.de können hier hilfreich sein. Vermeiden Sie finanzielle Verluste, indem Sie sich umfassend über die verschiedenen Leistungen informieren und diese in Anspruch nehmen.
Weder Verdienstausfall noch Zeitaufwand für die Pflege können steuerlich geltend gemacht werden. Dies stellt eine finanzielle Belastung für pflegende Angehörige dar, die ihre Arbeitszeit reduzieren oder aufgeben. Es ist wichtig, sich über die finanziellen Belastungen bewusst zu sein und gegebenenfalls Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Pflegekasse kann Ihnen Auskunft über mögliche Unterstützungsleistungen geben. Seien Sie sich der finanziellen Belastungen bewusst und nehmen Sie gegebenenfalls Unterstützung in Anspruch, um Ihre Situation zu verbessern. Die Experten von Cureta bieten Ihnen eine umfassende Beratung und unterstützen Sie bei der Beantragung von Leistungen und der Planung Ihrer individuellen Pflegesituation.
Die Kenntnis der eigenen Rechte und Ansprüche ist der Schlüssel zur finanziellen Entlastung im Pflegefall. Informieren Sie sich umfassend, nutzen Sie professionelle Beratung und scheuen Sie sich nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten und Ihre finanzielle Situation im Pflegefall deutlich verbessern. Nutzen Sie Ihr volles Potenzial, um Ihre finanzielle Situation im Pflegefall zu optimieren und Ihre Lebensqualität zu erhalten.
Fahrtkostenerstattung & Pflegefinanzierung: Ihr nächster Schritt zur finanziellen Entlastung!
Weitere nützliche Links
Pflege.de bietet einen umfassenden Überblick über die Fahrtkostenerstattung im Pflegebereich.
buzer.de stellt den Gesetzestext des § 60 SGB V zur Verfügung, der die Erstattung von Fahrtkosten durch die Krankenversicherung regelt.
gesetze-im-internet.de bietet Zugriff auf den vollständigen Gesetzestext des § 60 SGB V, der die Bedingungen für die Fahrtkostenerstattung durch die Krankenversicherung definiert.
FAQ
Welche Fahrtkosten werden von der Pflegekasse erstattet?
Die Pflegekasse erstattet Fahrtkosten im Rahmen der Verhinderungspflege für die Ersatzpflegeperson (0,20 Euro/km). Fahrtkosten zur Tages- und Nachtpflege sind in der Pflegeleistung enthalten. Der Entlastungsbetrag kann für Fahrtkosten bei der Kurzzeitpflege genutzt werden.
Welche Fahrtkosten übernimmt die Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung übernimmt Fahrtkosten für medizinische Behandlungen wie Rettungsfahrten, Krankentransporte sowie stationäre und ambulante Behandlungen. Eine ärztliche Verordnung ist empfehlenswert. Personen mit Schwerbehindertenausweis ('aG', 'Bl', 'H') oder Pflegegrad 3-5 profitieren von erleichterten Bedingungen.
Wie rechne ich Fahrtkosten im Rahmen der Verhinderungspflege ab?
Die Pflegekasse erstattet 0,20 Euro pro Kilometer für die An- und Abreise der Ersatzpflegeperson im Rahmen der Verhinderungspflege. Die Leistungshöhe ist begrenzt, aber diese Beschränkung gilt nicht für die Fahrtkosten, wenn nahe Verwandte die Verhinderungspflege übernehmen.
Was ist der Entlastungsbetrag und wie kann er für Fahrtkosten genutzt werden?
Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro pro Monat (ab Pflegegrad 1) und kann für Eigenanteile bei Kurzzeit- oder Verhinderungspflege eingesetzt werden, einschließlich der Fahrtkosten. Eine strategische Nutzung ist empfehlenswert.
Sind Besuchsfahrten zu Angehörigen im Krankenhaus oder Pflegeheim steuerlich absetzbar?
Besuchsfahrten sind in der Regel nicht absetzbar, außer es handelt sich um medizinisch notwendige Besuche mit ärztlichem Attest. Diese können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.
Wie kann ich pflegebedingte Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen?
Pflegebedingte Fahrtkosten können als außergewöhnliche Belastungen (mit Fahrtenbuch oder 0,30 Euro/km) oder über den Pflegepauschbetrag geltend gemacht werden. Der Pflegepauschbetrag schließt die Geltendmachung individueller Fahrtkosten aus. Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist ratsam.
Erstattet die Krankenkasse Stromkosten für medizinische Hilfsmittel?
Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, Stromkosten für medizinisch notwendige elektrische Hilfsmittel rückwirkend (bis zu 4 Jahre) zu erstatten. Erforderlich ist die Dokumentation von Nutzungsdauer, Wattverbrauch und Kilowattpreis. Bei privaten Krankenkassen ist die Erstattung tarifabhängig.
Was kann ich tun, wenn meine Fahrtkosten nicht erstattet werden?
Prüfen Sie, ob Sie alle Voraussetzungen für die Erstattung erfüllen (z.B. ärztliche Verordnung, Schwerbehindertenausweis). Dokumentieren Sie alle Kosten detailliert und holen Sie sich professionelle Beratung, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Cureta bietet hier Unterstützung an.