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Pflegehilfsmittel Beratung: Dein Wegweiser zum optimalen Zuschuss!

12

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Gesundheitsbegleitung bei cureta

10.02.2025

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Simon Wilhelm

Experte für Gesundheitsbegleitung bei cureta

Die Pflegehilfsmittel Beratung hat sich geändert! Ab Juli 2024 gibt es neue Richtlinien, die Du kennen solltest, um weiterhin die monatlichen Zuschüsse zu erhalten. Wir erklären Dir, wie Du Dich optimal vorbereitest und welche Vorteile Dir eine individuelle Beratung bietet. Brauchst Du Unterstützung bei der Beantragung? Nimm jetzt Kontakt auf!

Das Thema kurz und kompakt

Die Pflegehilfsmittel-Beratung ist ab Juli 2024 verpflichtend und dient dazu, die Versorgung mit bedarfsgerechten Hilfsmitteln zu optimieren. Nutzen Sie die Beratung, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu ermitteln.

Leistungserbringer müssen personalisierte Beratungen durch geschulte Fachkräfte anbieten. Pflegebedürftige profitieren von der Möglichkeit, ihre Versorgung flexibel anzupassen und die Liane-Box bietet hierfür eine gute Lösung.

Beachten Sie die Fristen beim Antragsprozess bei der Pflegekasse, um eine automatische Genehmigung zu sichern. Die Pflegeversicherung übernimmt Kosten, wenn Hilfsmittel die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit fördern.

Verwirrt von den neuen Regeln zur Pflegehilfsmittel Beratung? Dieser Artikel erklärt Dir alles, was Du wissen musst, um die monatlichen Zuschüsse optimal zu nutzen und Fallstricke zu vermeiden. Jetzt informieren!

40-Euro-Zuschuss optimal nutzen: So funktioniert die Pflegehilfsmittel-Beratung ab Juli 2024

40-Euro-Zuschuss optimal nutzen: So funktioniert die Pflegehilfsmittel-Beratung ab Juli 2024

Einführung in die Pflegehilfsmittel-Beratung

Pflegehilfsmittel-Beratung: Darum ist sie so wichtig

Die Pflegehilfsmittel-Beratung ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass Menschen mit Pflegebedarf die bestmögliche Unterstützung erhalten. Pflegehilfsmittel umfassen sowohl Verbrauchsprodukte wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel als auch technische Hilfsmittel wie Pflegebetten. Eine individuelle Anpassung an die jeweilige Pflegesituation ist unerlässlich, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und die Pflege zu erleichtern. Das Ziel der Beratung ist eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Versorgung gemäß § 29 Abs. 1 SGB XI sicherzustellen. Ab dem 1. Juli 2024 gelten neue Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes, die wichtige Änderungen mit sich bringen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit diesen Änderungen auseinanderzusetzen, um den Antragsprozess reibungslos zu gestalten und weiterhin die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Unsere Leistungen helfen Dir dabei.

Neue GKV-Richtlinien ab 1. Juli 2024: Was sich ändert

Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Beratung vor der erstmaligen Genehmigung von Pflegehilfsmitteln verpflichtend. Diese Neuerung wirkt sich erheblich auf bestehende Bestellprozesse aus, insbesondere auf Online-Formulare und vordefinierte Boxen. Die Beratung muss mit einem standardisierten Formular dokumentiert werden, um die Einhaltung der Richtlinien nachzuweisen. Zudem gibt es Einschränkungen bei der Lieferung und Nutzung der Hilfsmittel: Sie sind ausschließlich für die häusliche Pflege durch private Pflegepersonen bestimmt und dürfen nicht von professionellen Diensten genutzt werden. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Effizienz und Zweckmäßigkeit der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zu verbessern. Weitere Informationen zu den neuen Richtlinien findest Du hier.

Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Pflegehilfsmittel tatsächlich den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen entsprechen und unnötige Kosten vermieden werden. Das bedeutet, dass Du Dich auf einige Änderungen einstellen musst, um weiterhin die monatlichen Zuschüsse optimal nutzen zu können. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die neuen Bestimmungen zu informieren, um den Antragsprozess reibungslos zu gestalten und die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Die verpflichtende Beratung bietet Dir die Chance, Deine Pflegesituation aktiv zu verbessern und sicherzustellen, dass Du die richtigen Pflegehilfsmittel erhältst, die Deine Selbstständigkeit fördern und Deine Lebensqualität erhöhen. Unsere Leistungen helfen Dir dabei.

Prozesse optimieren: So passen Leistungserbringer sich an die neuen Pflegebestimmungen an

Detaillierte Analyse der neuen Bestimmungen

Auswirkungen auf Leistungserbringer: Schulungen sind jetzt Pflicht

Die neuen Bestimmungen haben weitreichende Auswirkungen sowohl auf Leistungserbringer als auch auf Pflegebedürftige. Leistungserbringer sind verpflichtet, personalisierte Beratungen durch geschulte Fachkräfte anzubieten, um die Eignung und Notwendigkeit der Pflegehilfsmittel gemäß § 29 Absatz 1 SGB XI zu bestimmen. Dies erfordert eine Anpassung der bestehenden Prozesse und eine intensive Schulung der Mitarbeiter. Für Pflegebedürftige bedeutet dies, dass sie sich auf eine obligatorische Beratung einstellen müssen, bevor sie die Pflegehilfsmittel beziehen können. Diese Beratung soll sicherstellen, dass die ausgewählten Hilfsmittel optimal auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Weitere Informationen zu Pflegehilfsmitteln findest Du hier.

Flexibilität nutzen: So passen Pflegebedürftige ihre Versorgung an

Trotz der neuen Regelungen gibt es weiterhin Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige. Mögliche Abweichungen von der monatlichen Standardlieferung sind bis zu drei Monate möglich, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. Allerdings sind halbjährliche Lieferungen nach dem 1. Juli 2024 nicht mehr erlaubt. Es ist wichtig, diese Anpassungsmöglichkeiten zu kennen und zu nutzen, um die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln optimal zu gestalten. Die Liane-Box bietet beispielsweise die Möglichkeit, die Produktauswahl monatlich anzupassen und das Abonnement bei Bedarf zu pausieren, was eine hohe Benutzerkontrolle ermöglicht. Hier erfährst Du mehr über die Liane-Box.

Die neuen Bestimmungen bedeuten auch, dass Du Dich aktiv mit Deinen Bedürfnissen auseinandersetzen und diese in der Beratung kommunizieren solltest. Nur so kann sichergestellt werden, dass Du die Pflegehilfsmittel erhältst, die Dir wirklich helfen. Sprich mit Deinem Pflegeberater über Deine individuellen Anforderungen und Wünsche, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Die Pflegeberatung hilft Dir dabei.

Gleichberechtigung in der Pflege: GKV-Richtlinien für bundesweit einheitliche Pflegeberatung

Die Rolle der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Gesetzlicher Anspruch: Individuelle Pflegeberatung für jeden Pflegebedürftigen

Seit dem 1. Januar 2009 hat jede Person in Deutschland mit Pflegebedarf einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI. Diese Beratung zielt darauf ab, Menschen, die Pflegeversicherungsleistungen beziehen oder beantragt haben, bei der Auswahl und Nutzung notwendiger Hilfen und Pflegeleistungen zu unterstützen. Die Pflegeberatung soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige die bestmögliche Versorgung erhalten und ihre Lebensqualität verbessert wird. Es ist ein wichtiger Baustein im deutschen Pflegesystem, um eine bedarfsgerechte und individuelle Unterstützung zu gewährleisten. Hier findest Du weitere Informationen zur Pflegeberatung.

Einheitliche Standards: GKV-Spitzenverband Richtlinien für die Pflegeberatung

Der GKV-Spitzenverband wurde beauftragt, Richtlinien für die einheitliche Umsetzung der Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI (Pflegeberatungs-Richtlinien) zu erlassen. Diese Richtlinien zielen auf eine flächendeckende, einheitliche Vorgehensweise ab, um einen gleichberechtigten Zugang zu Sozialleistungen und eine bedarfsgerechte Unterstützung sicherzustellen. Die GKV-Richtlinien sollen sicherstellen, dass die Pflegeberatung in ganz Deutschland nach einheitlichen Standards erfolgt und Pflegebedürftige unabhängig von ihrem Wohnort die gleiche Qualität der Beratung erhalten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Versorgungsgleichheit im Pflegesystem zu gewährleisten.

Die Pflegeberatung ist somit ein zentrales Element, um sicherzustellen, dass Du die bestmögliche Unterstützung erhältst. Nutze Deinen Anspruch auf Pflegeberatung, um Dich umfassend über Deine Rechte und Möglichkeiten zu informieren. Die Pflegeberater helfen Dir, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die passenden Pflegeleistungen auszuwählen. Unsere Leistungen unterstützen Dich dabei.

Individuelle Pflege: So ermöglicht die Liane-Box digitale Pflegeberatung

Praktische Umsetzung der Pflegehilfsmittel-Beratung

Beratungsprozess: Telefon oder Video – Du hast die Wahl

Der Beratungsprozess kann telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen, um den Zugang für alle Pflegebedürftigen zu erleichtern. Eine Standardberatung dauert in der Regel etwa 15 Minuten, wobei bei komplexen Fällen zusätzliche Termine möglich sind. Ziel ist es, die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zu ermitteln, um die passenden Pflegehilfsmittel auszuwählen. Die Beratung wird von geschulten Fachkräften durchgeführt, die über das notwendige Fachwissen verfügen, um eine kompetente und bedarfsgerechte Beratung zu gewährleisten. Hier kannst Du Dich direkt zur Liane-Box beraten lassen.

Individualisierte Versorgung: Die Liane-Box macht's möglich

Die Liane-Box ist ein gutes Beispiel für eine individualisierte Versorgung mit Pflegehilfsmitteln. Sie bietet die Möglichkeit, die Produktauswahl monatlich anzupassen und das Abonnement bei Bedarf zu pausieren. Dies ermöglicht eine hohe Flexibilität und Anpassung an die sich ändernden Bedürfnisse der Pflegebedürftigen. Die Liane-Box zeigt, wie eine bedarfsgerechte und individuelle Versorgung mit Pflegehilfsmitteln in der Praxis aussehen kann. Es ist ein Modell, das sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen orientiert und ihnen die Möglichkeit gibt, ihre Versorgung aktiv mitzugestalten.

Produktfokus und Kostenübernahme: Das solltest Du wissen

Die Liane-Box spezialisiert sich auf Verbrauchsprodukte (PG 51) wie BettSchutzauflagen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Die Kosten für diese Produkte werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse übernommen. Dies ermöglicht eine kostengünstige und bedarfsgerechte Versorgung mit den notwendigen Pflegehilfsmitteln. Es ist wichtig zu wissen, welche Produkte von der Pflegekasse übernommen werden und welche nicht, um die Kosten im Blick zu behalten. Weitere Informationen zur Kostenübernahme findest Du hier.

Antrag nicht verpassen: So sicherst Du Dir die automatische Genehmigung durch Fristeinhaltung

Tipps und Empfehlungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Antragsprozess: Fristen bei der Pflegekasse unbedingt beachten

Beim Antragsprozess bei der Pflegekasse gibt es wichtige Fristen zu beachten. Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden, wobei sich die Frist auf fünf Wochen verlängert, wenn ein Pflegefachkraft oder der Medizinische Dienst beteiligt ist. Wenn die Pflegekasse die Frist ohne schriftliche Benachrichtigung versäumt, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Es ist daher wichtig, die Antragsdaten genau zu dokumentieren und bei Bedarf nachzufragen, um die automatische Genehmigung zu nutzen. Hier findest Du weitere Informationen zum Antragsprozess.

Gutachterempfehlungen nutzen: So wird die Begutachtung zum Antrag

Empfehlungen des Medizinischen Dienstes oder von Gutachtern, die von der Pflegekasse beauftragt wurden, gelten als Anträge für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, sofern der Pflegebedürftige zustimmt. Dies vereinfacht den Prozess und vermeidet redundante Begutachtungen. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass diese Empfehlungen als Anträge gelten und das Einverständnis des Pflegebedürftigen erforderlich ist. Nutze diese Möglichkeit, um den Antragsprozess zu beschleunigen und die notwendigen Hilfsmittel schnell zu erhalten.

Pflegefachkräfte einbeziehen: Empfehlungen beschleunigen den Zugang zu Hilfsmitteln

Auch Empfehlungen von Pflegefachkräften während der Leistungserbringung und Beratungseinsätze umgehen zusätzliche Begutachtungen durch die Pflege- oder Krankenkasse. Dies beschleunigt den Zugang zu den notwendigen Hilfsmitteln. Es ist ratsam, die Pflegefachkräfte aktiv nach ihren Empfehlungen zu fragen und diese zu dokumentieren, um den Antragsprozess zu erleichtern. Die Pflegefachkräfte können wertvolle Hinweise geben, welche Hilfsmittel am besten geeignet sind und wie der Antragsprozess optimal gestaltet werden kann.

Kosten sparen: So sicherst Du Dir die maximale Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel

Kostenübernahme, Eigenanteile und das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis

Kostenübernahme: Pflegeversicherung zahlt, wenn Hilfsmittel den Alltag erleichtern

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für Pflegehilfsmittel, wenn diese die Pflege erleichtern, Beschwerden lindern oder die Selbstständigkeit fördern, sofern die Krankenkasse keine Leistungspflicht hat. Ein Eigenanteil von zehn Prozent, maximal 25 Euro, fällt bei technischen Hilfsmitteln an. Verbrauchsprodukte werden bis zu 42 Euro pro Monat erstattet. Es ist wichtig, diese Voraussetzungen zu kennen, um die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung sicherzustellen. Die Pflegehilfsmittel sollen dazu beitragen, den Alltag der Pflegebedürftigen zu erleichtern und ihre Lebensqualität zu verbessern.

Eigenanteile: Maximal 25 Euro für technische Hilfsmittel

Bei technischen Hilfsmitteln fällt ein Eigenanteil von zehn Prozent an, der jedoch auf maximal 25 Euro begrenzt ist. Es ist wichtig, diesen Eigenanteil bei der Planung der Pflegehilfsmittel zu berücksichtigen. Die Pflegeversicherung übernimmt den Großteil der Kosten, aber ein kleiner Teil muss selbst getragen werden. Informiere Dich im Vorfeld über die genauen Kosten und den zu erwartenden Eigenanteil, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Pflegehilfsmittel-Verzeichnis: Deine Orientierungshilfe bei der Auswahl

Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen bietet eine Orientierungshilfe für verfügbare Hilfsmittel und unterscheidet zwischen solchen, die dauerhaft überlassen und solchen, die leihweise überlassen werden. Es ist ratsam, sich mit dem Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der jeweiligen Pflegekasse vertraut zu machen, da sich die Angebote und Bedingungen unterscheiden können. Das Verzeichnis dient als wichtige Informationsquelle bei der Auswahl der passenden Pflegehilfsmittel. Hier findest Du weitere Informationen zum Pflegehilfsmittel-Verzeichnis.

Fachkräftemangel: Zusätzliche Pflegehilfsmittel-Beratungen gefährden die Versorgung

Herausforderungen und Ausblick

Fachkräfte am Limit: Zusätzliche Beratungen könnten zur Überlastung führen

Die zusätzlichen Pflegehilfsmittel-Beratungen könnten die Fachkräfte zusätzlich belasten. Schätzungen zufolge sind jährlich 300.000 bis 400.000 zusätzliche Beratungen erforderlich, was angesichts des bestehenden Fachkräftemangels im Pflegesektor eine Herausforderung darstellt. Es ist wichtig, die Ressourcen der Fachkräfte effizient zu nutzen und die Beratungen so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht werden, ohne die Fachkräfte zu überlasten. Die neuen Regelungen sollen zwar die Qualität der Versorgung verbessern, dürfen aber nicht zu einer zusätzlichen Belastung der ohnehin schon knappen Ressourcen führen.

Datenlücken schließen: Mehr Forschung für eine bessere Versorgung

Es gibt einen Mangel an genauen Daten zur Nutzung von Pflegehilfsmitteln. Schätzungen basieren auf Durchschnittskosten, was die Notwendigkeit verbesserter Datenerhebung unterstreicht. Eine bessere Datengrundlage ist erforderlich, um die Effektivität der Pflegehilfsmittel und die Auswirkungen der neuen Regelungen besser beurteilen zu können. Zukünftige Forschung sollte sich darauf konzentrieren, die Datenerhebung zu verbessern und die Nutzung von Pflegehilfsmitteln genauer zu analysieren.

Technologie nutzen: Digitalisierung und Telemedizin für eine effiziente Versorgung

Innovationen im Bereich Pflegehilfsmittel und Beratung, wie Digitalisierung und Telemedizin, bieten Zukunftsperspektiven für eine bedarfsgerechte und effiziente Versorgung. Technologische Entwicklungen können dazu beitragen, die Beratung zu verbessern und den Zugang zu Pflegehilfsmitteln zu erleichtern. Es ist wichtig, diese technologischen Entwicklungen zu fördern und zu nutzen, um die Versorgung der Pflegebedürftigen zu optimieren. Die Digitalisierung bietet die Möglichkeit, die Beratung ortsunabhängig und flexibel zu gestalten, was insbesondere für Pflegebedürftige in ländlichen Gebieten von Vorteil ist.

Kostenexplosion: GKV-Ausgaben für Pflegehilfsmittel steigen um 126%

Von 2019 bis 2022 stieg die Anzahl der Pflegebedürftigen um 29 %, während die Ausgaben des GKV um 38 % stiegen. Die Ausgaben für Verbrauchsprodukte stiegen in diesem Zeitraum um 126 %. Diese Zahlen verdeutlichen den steigenden Bedarf an Pflegehilfsmitteln und die damit verbundenen Kosten. Es ist wichtig, die Kostenentwicklung im Blick zu behalten und Maßnahmen zu ergreifen, um die Effizienz der Versorgung zu verbessern. Die neuen Regelungen zur Pflegehilfsmittel-Beratung sind ein Schritt in diese Richtung, um sicherzustellen, dass die Mittel gezielt und bedarfsgerecht eingesetzt werden.

Die steigenden Ausgaben für Pflegehilfsmittel sind auch auf die zunehmende Alterung der Bevölkerung und den damit verbundenen Anstieg der Pflegebedürftigkeit zurückzuführen. Es ist daher wichtig, innovative Lösungen zu entwickeln, um die Versorgung der Pflegebedürftigen langfristig sicherzustellen. Die Digitalisierung und der Einsatz von Telemedizin können dazu beitragen, die Effizienz der Versorgung zu steigern und die Kosten zu senken. Es ist wichtig, diese Möglichkeiten zu nutzen, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.

Die neuen Regelungen zur Pflegehilfsmittel-Beratung sind ein wichtiger Schritt, um die Qualität der Versorgung zu verbessern und die Kosten im Blick zu behalten. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die neuen Bestimmungen zu informieren und die Beratung aktiv zu nutzen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Die Pflegehilfsmittel-Beratung soll dazu beitragen, dass Du die Pflegehilfsmittel erhältst, die Dir wirklich helfen und Deine Lebensqualität verbessern. Unser Qualitätsmanagement hilft uns dabei, die Qualität unserer Leistungen stetig zu verbessern.

Zuschuss sichern: So nutzt Du die Pflegehilfsmittel-Beratung optimal!


FAQ

Was ist die Pflegehilfsmittel-Beratung und warum ist sie wichtig?

Die Pflegehilfsmittel-Beratung ist eine individuelle Beratung, die sicherstellt, dass Pflegebedürftige die bestmögliche Unterstützung durch Pflegehilfsmittel erhalten. Sie ist wichtig, um eine wirtschaftliche und bedarfsgerechte Versorgung gemäß § 29 Abs. 1 SGB XI sicherzustellen.

Was ändert sich ab dem 1. Juli 2024 bei der Pflegehilfsmittel-Beratung?

Ab dem 1. Juli 2024 ist eine Beratung vor der erstmaligen Genehmigung von Pflegehilfsmitteln verpflichtend. Diese Neuerung wirkt sich auf Online-Formulare und vordefinierte Boxen aus. Die Beratung muss mit einem standardisierten Formular dokumentiert werden.

Wer führt die Pflegehilfsmittel-Beratung durch?

Die Beratung wird von geschulten Fachkräften durchgeführt, die über das notwendige Fachwissen verfügen, um eine kompetente und bedarfsgerechte Beratung zu gewährleisten. Anbieter wie die Liane-Box setzen hier auf zertifizierte Pflegefachkräfte.

Wie lange dauert eine Pflegehilfsmittel-Beratung?

Eine Standardberatung dauert in der Regel etwa 15 Minuten, wobei bei komplexen Fällen zusätzliche Termine möglich sind. Ziel ist es, die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen zu ermitteln.

Welche Produkte umfasst die Liane-Box und wie erfolgt die Kostenübernahme?

Die Liane-Box spezialisiert sich auf Verbrauchsprodukte (PG 51) wie BettSchutzauflagen, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel. Die Kosten werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse übernommen.

Was muss ich beim Antragsprozess bei der Pflegekasse beachten?

Die Pflegekasse muss innerhalb von drei Wochen über den Antrag entscheiden. Wenn die Frist ohne schriftliche Benachrichtigung versäumt wird, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Dokumentiere die Antragsdaten genau.

Was ist das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis und wie hilft es mir?

Das Pflegehilfsmittel-Verzeichnis der Pflegekassen bietet eine Orientierungshilfe für verfügbare Hilfsmittel und unterscheidet zwischen dauerhaft überlassenen und leihweise überlassenen Hilfsmitteln. Mache Dich mit dem Verzeichnis Deiner Pflegekasse vertraut.

Was ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Jede Person in Deutschland mit Pflegebedarf hat einen gesetzlichen Anspruch auf individuelle Pflegeberatung gemäß § 7a SGB XI. Diese Beratung unterstützt bei der Auswahl und Nutzung notwendiger Hilfen und Pflegeleistungen.

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