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Pflegegesetz, Pflegerecht & SGB XII: Dein Wegweiser zur Hilfe zur Pflege!

13

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Federico De Ponte

Experte für Rundumbetreuung bei cureta

11.02.2025

13

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Federico De Ponte

Experte für Rundumbetreuung bei cureta

Das deutsche Pflegegesetz kann verwirrend sein. Wir helfen Dir, Dich im Dschungel von Pflegerecht und SGB XII zurechtzufinden. Erfahre, welche Leistungen Dir zustehen und wie Du sie beantragst. Brauchst Du individuelle Unterstützung? Nimm hier Kontakt zu uns auf, um Deine persönliche Situation zu besprechen.

Das Thema kurz und kompakt

SGB XII sichert die finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, deren Mittel nicht ausreichen, und ergänzt die Leistungen der Pflegeversicherung.

Die Pflegereform 2025 bringt Verbesserungen durch erhöhte Pflegegeld- und Pflegesachleistungen, was die finanzielle Belastung um bis zu 4,5% reduzieren kann.

Nutzen Sie zusätzliche finanzielle Hilfen wie Pflegehilfsmittelzuschüsse und Steuererleichterungen, um die Pflegekosten weiter zu senken und die Lebensqualität zu verbessern.

Bist Du unsicher, welche Leistungen Dir nach Pflegegesetz zustehen? Dieser Artikel erklärt Dir alles Wichtige zu SGB XII, Hilfe zur Pflege und wie Du die bestmögliche Unterstützung erhältst. Jetzt informieren!

SGB XII verstehen: So sichern Sie Ihre Ansprüche auf Hilfe zur Pflege

SGB XII verstehen: So sichern Sie Ihre Ansprüche auf Hilfe zur Pflege

Viele Menschen sind unsicher, welche Leistungen ihnen nach dem Pflegegesetz zustehen, insbesondere im Hinblick auf das SGB XII und die Hilfe zur Pflege. Dieser Artikel dient als umfassender Wegweiser, um Ihnen Klarheit über Ihre Rechte und Ansprüche zu verschaffen, damit Sie die optimale Pflege und finanzielle Unterstützung erhalten können. Wir erklären Ihnen alles Wichtige zu SGB XII, Hilfe zur Pflege und wie Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) regelt die Sozialhilfe in Deutschland und spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens für Personen, die sich nicht selbst helfen können. Besonders relevant ist es im Bereich der Pflege, wo es als Ergänzung zur Pflegeversicherung (SGB XI) fungiert. Das SGB XII greift ein, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um die gesamten Pflegekosten zu decken. Dies betrifft vor allem Menschen mit geringem Einkommen oder Vermögen, die einen hohen Pflegegrad aufweisen und auf stationäre Pflege angewiesen sind. Laut § 8 SGB XII werden verschiedene Arten der Sozialhilfe unterschieden, darunter die Hilfe zur Pflege. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf pflege.de.

Die Zielgruppe des SGB XII im Bereich der Pflege umfasst ältere Menschen, Personen mit dauerhafter Erwerbsminderung sowie Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Diese Personen haben oft Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ebenfalls im SGB XII geregelt ist. Im Folgenden werden wir die verschiedenen Leistungen des SGB XII im Bereich der Pflege detailliert erläutern und aufzeigen, welche Voraussetzungen für den Bezug von Hilfe zur Pflege erfüllt sein müssen. Unsere Artikel zur Pflegekasse und Pflegefinanzierung bieten Ihnen weitere nützliche Informationen, um Ihre finanzielle Situation im Pflegefall besser zu verstehen.

SGB XII optimal nutzen: So sichern Sie sich die Leistungen der Hilfe zur Pflege

Das SGB XII bietet verschiedene Leistungen im Bereich der Pflege, die als Hilfe zur Pflege bezeichnet werden (§§ 61-66 SGB XII). Diese Leistungen ergänzen die Leistungen der Pflegeversicherung und können in Anspruch genommen werden, wenn die eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken. Die Hilfe zur Pflege umfasst die Übernahme von Eigenanteilen bei ambulanter und stationärer Pflege sowie finanzielle Unterstützung bei hohen Pflegekosten. Diese Leistungen sind besonders wichtig für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens oder Vermögens Schwierigkeiten haben, die Kosten für eine angemessene Pflege zu tragen. Ein umfassender Überblick über die Gesetze im Umfeld der Pflege findet sich auf sanubi.de, wo auch die Rolle der Pflegeversicherung und der Pflegekassen erläutert wird.

Neben der Hilfe zur Pflege sieht das SGB XII auch die Möglichkeit der Haushaltshilfe vor (§ 70 SGB XII). Diese Unterstützung im Haushalt kann in Anspruch genommen werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die Haushaltshilfe umfasst Tätigkeiten wie persönliche Pflege, Einkaufen, Kochen und Reinigen. Dabei wird jedoch vorrangig geprüft, ob die Hilfe durch Angehörige oder Nachbarn geleistet werden kann. Eine weitere Leistung des SGB XII ist die Altenhilfe (§ 71 SGB XII), die älteren Menschen Beratung und Unterstützung bietet, unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Altenhilfe, und finanzielle Leistungen sind einkommensabhängig. Weitere Informationen zur Pflegekasse und ihren Leistungen finden Sie in unserem Artikel.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Leistungen des SGB XII bedarfsorientiert sind. Das bedeutet, dass die individuellen finanziellen Verhältnisse des Antragstellers geprüft werden, um festzustellen, ob ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege besteht. Dabei werden nicht alle Einkünfte und Vermögenswerte berücksichtigt, sondern es wird auf die zumutbaren Eigenleistungen abgestellt. Die genauen Einkommens- und Vermögensgrenzen sind in § 85 SGB XII definiert. Um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten, ist es ratsam, sich frühzeitig von der Pflegekasse oder dem Sozialamt beraten zu lassen. Die Pflegekasse kann Ihnen auch bei der Antragstellung behilflich sein, wie auf unserer Seite zur Pflegekasse beschrieben.

SGB XII: Voraussetzungen für Hilfe zur Pflege erfüllen – So geht's

Um Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Einhaltung der Einkommens- und Vermögensgrenzen gemäß § 85 SGB XII. Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter werden nicht alle Einkünfte und Vermögenswerte berücksichtigt. Stattdessen wird geprüft, inwieweit es dem Antragsteller zumutbar ist, seine eigenen Mittel zur Deckung der Pflegekosten einzusetzen. Die genauen Grenzen variieren je nach individueller Situation und Region. Informationen zu finanzieller Unterstützung für Pflegebedürftige im Jahr 2024 bietet pflegeantrag.de.

Eine weitere wichtige Voraussetzung ist der Pflegegrad und der damit verbundene Pflegebedarf. Um Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) zu erhalten, muss zunächst die Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI nachgewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD), der den Pflegegrad feststellt. Erst wenn ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besteht, kann auch Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragt werden. Es ist daher ratsam, frühzeitig einen Pflegeantrag zu stellen und sich über die verschiedenen Pflegegrade zu informieren. Unser Artikel zum Thema Pflegegrad bietet Ihnen hierzu wertvolle Informationen.

Neben den spezifischen Voraussetzungen für die Hilfe zur Pflege müssen auch die allgemeinen Voraussetzungen für Sozialhilfeleistungen erfüllt sein. Dazu gehören die Erwerbsfähigkeit, das Alter und der Gesundheitszustand des Antragstellers. Personen, die vorübergehend nicht erwerbsfähig sind, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, während dauerhaft erwerbsgeminderte oder Rentner Grundsicherung im Alter beantragen können. Es ist wichtig zu beachten, dass die verschiedenen Leistungen des SGB XII miteinander kombiniert werden können, um eine umfassende Versorgung sicherzustellen. So kann beispielsweise eine Person, die sowohl pflegebedürftig ist als auch ein geringes Einkommen hat, sowohl Hilfe zur Pflege als auch Grundsicherung im Alter beziehen. Die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Leistungen des SGB XII wird in § 8 SGB XII erläutert.

Grundsicherung im Alter: So sichern Sie Ihren Lebensstandard

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ein wichtiger Bestandteil des SGB XII und dient der Sicherung des Lebensunterhalts von Menschen, die ihren Lebensstandard im Alter oder aufgrund von Erwerbsminderung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können (§§ 41-52 SGB XII). Um einen Anspruch auf Grundsicherung zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wesentliche Voraussetzung ist das Erreichen der Altersgrenze oder eine dauerhafte volle Erwerbsminderung. Zudem darf kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden sein, um den Lebensunterhalt zu sichern. Die Grundsicherung deckt den notwendigen Lebensunterhalt ab, einschließlich Regelbedarfsleistungen und der Übernahme von angemessenen Wohnkosten. Informationen zur Erwerbsminderungsrente finden Sie in unserem Artikel.

Es ist wichtig, die Grundsicherung im Alter von der Hilfe zur Pflege abzugrenzen. Während die Grundsicherung den Lebensunterhalt sichert, deckt die Hilfe zur Pflege die Pflegekosten ab. Beide Leistungen können jedoch miteinander kombiniert werden, wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und das Einkommen nicht ausreicht, um sowohl den Lebensunterhalt als auch die Pflegekosten zu decken. In diesem Fall kann die Grundsicherung den Lebensunterhalt sichern, während die Hilfe zur Pflege die verbleibenden Pflegekosten übernimmt. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die verschiedenen Leistungen des SGB XII zu informieren und sich von einer Beratungsstelle helfen zu lassen. Die Leistungen der Grundsicherung sind in den Paragrafen 41 bis 52 des SGB XII detailliert beschrieben.

Die Grundsicherung im Alter stellt sicher, dass Menschen auch im Alter oder bei Erwerbsminderung ein menschenwürdiges Leben führen können. Sie bietet finanzielle Unterstützung, um den notwendigen Lebensunterhalt zu sichern und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Grundsicherung subsidiär ist, das heißt, sie greift erst dann, wenn keine anderen vorrangigen Leistungen in Anspruch genommen werden können. Dazu gehören beispielsweise Renten, Einkommen aus Erwerbstätigkeit oder Vermögen. Die Grundsicherung soll dazu beitragen, Altersarmut zu vermeiden und Menschen ein würdevolles Leben im Alter zu ermöglichen. Die Voraussetzungen für den Bezug der Grundsicherung sind in § 19 SGB XII geregelt.

Pflegereform 2025: So profitieren Pflegebedürftige von den Änderungen

Das Pflegerecht befindet sich in stetigem Wandel, und die Pflegereform 2025 bringt einige wichtige Änderungen mit sich, von denen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen profitieren können. Eine der wichtigsten Änderungen ist die geplante Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Diese Anpassung soll den steigenden Pflegekosten Rechnung tragen und die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien reduzieren. Konkret ist eine Erhöhung um 4,5% ab Pflegegrad 2 geplant (Pflegegesetz 2025). Diese Erhöhung soll dazu beitragen, dass sich Menschen mit Pflegebedarf eine angemessene Versorgung leisten können. Die Pflegereform 2025 beinhaltet erhöhte Leistungen für Pflegebedürftige.

Ein weiterer wichtiger Punkt der Pflegereform 2025 sind die höheren Leistungszuschläge für stationäre Pflege. Diese Zuschläge sollen die Eigenanteile in Pflegeheimen entlasten und dazu beitragen, dass sich mehr Menschen eine stationäre Pflege leisten können. Die Zuschläge zur Reduzierung der Heimkosten werden fortgeführt und sollen die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien weiter reduzieren. Es ist wichtig, sich über die genauen Details der Pflegereform 2025 zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Die Erhöhung der Pflegesachleistungen wird durch den Pflegeantrag zugänglich gemacht, wie auf pflegeantrag.de beschrieben.

Die Pflegestärkungsgesetze (PSG I, II, III) haben bereits in der Vergangenheit zur Modernisierung der Pflegeversicherung beigetragen. Sie führten unter anderem das neue Begutachtungsassessment (NBA) zur Feststellung des Pflegegrades ein und optimierten die Pflegeversorgung und Beratung. Die Pflegereform 2025 baut auf diesen Gesetzen auf und setzt die Modernisierung der Pflegeversicherung fort. Es ist ratsam, sich über die verschiedenen Gesetze und Reformen im Pflegerecht zu informieren, um die eigenen Rechte und Ansprüche zu kennen. Die Pflegestärkungsgesetze haben auch die Bedeutung der Definition der Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI hervorgehoben.

Zusätzliche finanzielle Hilfen: Pflegehilfsmittel und Steuererleichterungen optimal nutzen

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung und des SGB XII gibt es weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Dazu gehören unter anderem Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die die Pflege erleichtern oder die Beschwerden des Pflegebedürftigen lindern. Dazu gehören beispielsweise Inkontinenzprodukte, Desinfektionsmittel oder spezielle Lagerungskissen. Für Pflegehilfsmittel gibt es einen monatlichen Zuschuss von 42 Euro in 2025. Dieser Zuschuss kann bei der Pflegekasse beantragt werden und soll dazu beitragen, die Kosten für die notwendigen Pflegehilfsmittel zu decken.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen, die das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen an seine Bedürfnisse anpassen. Dazu gehören beispielsweise der Einbau einer ebenerdigen Dusche, der Abbau von Schwellen oder die Verbreiterung von Türen. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro in 2025. Auch diese Zuschüsse können bei der Pflegekasse beantragt werden. Es ist wichtig, sich vor Beginn der Umbaumaßnahmen von der Pflegekasse beraten zu lassen und einen Antrag zu stellen. Zusätzliche Informationen zu den Leistungen für Pflegebedürftige finden Sie hier: sanubi.de.

Neben den Zuschüssen für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gibt es auch die Möglichkeit, Pflegeaufwendungen steuerlich abzusetzen. Pflegekosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für die Kosten der Pflegeversicherung als auch für die Kosten der Hilfe zur Pflege. Es ist ratsam, alle Pflegeaufwendungen sorgfältig zu dokumentieren und sich von einem Steuerberater beraten zu lassen. Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Absicherung ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Diese Versicherung ergänzt die Leistungen der Pflegeversicherung und kann dazu beitragen, die hohen Eigenanteile im Pflegefall zu reduzieren. Die steuerlichen Vorteile sind besonders relevant, da sie die finanzielle Belastung sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige reduzieren können.

Bundestagswahl 2025: Ihre Stimme für die zukünftige Pflegepolitik nutzen

Die Bundestagswahl 2025 wird einen erheblichen Einfluss auf die zukünftige Pflegepolitik in Deutschland haben. Mit 5,7 Millionen Pflegebedürftigen und Millionen pflegenden Angehörigen ist die Pflege ein wichtiges Thema für viele Wähler. Es ist daher wichtig, sich über die verschiedenen Positionen der Parteien zur Pflegepolitik zu informieren und die Wahlentscheidung entsprechend zu treffen. Die Bundestagswahl 2025 wird die Zukunft der Pflege in Deutschland maßgeblich beeinflussen.

Die Parteien haben unterschiedliche Vorschläge zur Finanzierung und Gestaltung der Pflege. Einige Parteien setzen auf eine Bürgerversicherung, die alle Bürger in die Pflegeversicherung einbezieht. Andere Parteien plädieren für eine stärkere Steuerfinanzierung oder für eine Stärkung der privaten Vorsorge. Es gibt auch Vorschläge zur Einführung eines Pflege-Budgets, das den Pflegebedürftigen mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Pflege ermöglichen soll. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Modelle zu informieren und die Vor- und Nachteile abzuwägen. Laut einer Umfrage von pflege.de beeinflusst die Pflegepolitik die Wahlentscheidung vieler Pflegebedürftiger stark.

Ein weiteres wichtiges Thema ist der Bürokratieabbau in der Pflege. Viele Pflegebedürftige und Angehörige klagen über komplizierte Antragsverfahren und hohe bürokratische Hürden. Es gibt daher Forderungen nach einer Vereinfachung der Antragsverfahren und einer stärkeren Digitalisierung der Verwaltung. Auch die Unterstützung für pflegende Angehörige ist ein wichtiges Thema. Viele Angehörige leisten einen großen Beitrag zur Pflege ihrer Familienmitglieder, oft ohne ausreichende Unterstützung. Es gibt daher Forderungen nach einer besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und nach einer finanziellen Anerkennung der Leistungen pflegender Angehöriger. Die Bundestagswahl 2025 bietet die Möglichkeit, die zukünftige Pflegepolitik mitzugestalten und sich für eine bessere Versorgung von Pflegebedürftigen und eine stärkere Unterstützung von pflegenden Angehörigen einzusetzen. Die Gesetze für pflegende Angehörige, wie das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), sind wichtige Instrumente zur Unterstützung.

Langfristig würdevolle Pflege sichern: Proaktive Schritte für Ihre Zukunft

Um langfristig eine würdevolle Pflege sicherzustellen, ist es wichtig, sich proaktiv zu informieren und beraten zu lassen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Pflegekasse und dem Sozialamt auf, um sich über Ihre Rechte und Ansprüche zu informieren. Klären Sie frühzeitig die Anspruchsvoraussetzungen für die verschiedenen Leistungen des SGB XII und der Pflegeversicherung. Nutzen Sie die Beratungsangebote der Pflegekassen und der unabhängigen Beratungsstellen, um sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten der Unterstützung zu verschaffen. Die Pflegekasse kann Ihnen bei der Antragstellung helfen.

Dokumentieren Sie alle Pflegeaufwendungen sorgfältig, um die steuerlichen Vorteile optimal nutzen zu können. Bewahren Sie alle Belege und Rechnungen auf und lassen Sie sich von einem Steuerberater beraten. Engagieren Sie sich für politische Initiativen zur Verbesserung der Pflege. Informieren Sie sich über die Positionen der Parteien zur Pflegepolitik und treffen Sie Ihre Wahlentscheidung unter Berücksichtigung der Pflegepolitik. Setzen Sie sich für bessere Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige ein. Die BMG arbeitet aktiv an Verbesserungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegepersonal, wie auf der Website des BMG beschrieben.

Profitieren Sie vom SGB XII: Ihre wichtigsten Vorteile

  • Finanzielle Sicherheit: Sichern Sie sich finanzielle Unterstützung, wenn Ihre eigenen Mittel nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken.

  • Umfassende Versorgung: Ergänzen Sie die Leistungen der Pflegeversicherung, um ein breiteres Spektrum an Pflegebedürfnissen abzudecken.

  • Sorgenfreiheit: Gewinnen Sie die Gewissheit, dass die Pflegekosten tragbar sind, und reduzieren Sie den Stress für sich und Ihre Familie.

Das SGB XII spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der finanziellen Absicherung bei Pflegebedürftigkeit. Es gewährleistet, dass Menschen auch bei geringem Einkommen und Vermögen eine angemessene Pflege erhalten können. Es ist jedoch wichtig, sich über die verschiedenen Leistungen und Voraussetzungen zu informieren und sich frühzeitig beraten zu lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie im Pflegefall die bestmögliche Unterstützung erhalten. Die Leistungen des SGB XII werden kontinuierlich an die steigenden Kosten angepasst, um eine würdevolle Pflege zu gewährleisten. Die Pflegereform 2025 und die vorherigen Pflegestärkungsgesetze sind Beispiele für diese Anpassungen.

Sind Sie unsicher, welche Leistungen Ihnen zustehen? Wir von Cureta helfen Ihnen, sich im komplexen System der Pflegeleistungen zurechtzufinden und die optimale Unterstützung zu sichern. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre individuelle Beratung zu starten und Ihre Ansprüche geltend zu machen. Cureta bietet einen vollständig integrierten Ansatz für die End-of-Life-Begleitung, der einfühlsame menschliche Unterstützung mit innovativen digitalen Tools kombiniert, um medizinische, emotionale, logistische und rechtliche Herausforderungen ganzheitlich zu bewältigen.

FAQ

Wer hat Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII?

Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII haben Personen, deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Pflegekosten zu decken, auch wenn sie bereits Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI) erhalten.

Welche Leistungen umfasst die Hilfe zur Pflege nach SGB XII?

Die Hilfe zur Pflege umfasst die Übernahme von Eigenanteilen bei ambulanter und stationärer Pflege, sowie finanzielle Unterstützung bei hohen Pflegekosten, die nicht durch die Pflegeversicherung gedeckt sind.

Wie unterscheidet sich die Hilfe zur Pflege von der Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter sichert den Lebensunterhalt, während die Hilfe zur Pflege die Pflegekosten abdeckt. Beide Leistungen können kombiniert werden, wenn sowohl der Lebensunterhalt als auch die Pflegekosten nicht gedeckt sind.

Welche Einkommens- und Vermögensgrenzen gelten für die Hilfe zur Pflege?

Die genauen Einkommens- und Vermögensgrenzen variieren je nach individueller Situation und Region. Es wird geprüft, inwieweit es dem Antragsteller zumutbar ist, seine eigenen Mittel zur Deckung der Pflegekosten einzusetzen. Nicht alle Einkünfte und Vermögenswerte werden berücksichtigt.

Wie stelle ich einen Antrag auf Hilfe zur Pflege nach SGB XII?

Der Antrag auf Hilfe zur Pflege wird beim zuständigen Sozialamt gestellt. Es ist ratsam, sich frühzeitig von der Pflegekasse oder dem Sozialamt beraten zu lassen und sich bei der Antragstellung helfen zu lassen.

Welche Rolle spielt der Pflegegrad bei der Beantragung von Hilfe zur Pflege?

Ein Pflegegrad ist eine wesentliche Voraussetzung für den Bezug von Hilfe zur Pflege. Zunächst muss die Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI nachgewiesen und ein Pflegegrad festgestellt werden.

Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und wie werden sie gefördert?

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind bauliche Veränderungen, die das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen an seine Bedürfnisse anpassen. Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro können bei der Pflegekasse beantragt werden.

Welche Änderungen bringt die Pflegereform 2025 für Pflegebedürftige?

Die Pflegereform 2025 bringt eine Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen sowie höhere Leistungszuschläge für stationäre Pflege, um die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien zu reduzieren.

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