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Pflegegesetz, Pflegerecht, Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Dein Kompass im Pflegedschungel!

14

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Rundumbetreuung bei cureta

11.02.2025

14

Minuten

Federico De Ponte

Experte für Rundumbetreuung bei cureta

Das deutsche Pflegesystem ist ein Dschungel aus Gesetzen und Verordnungen. Damit Du Dich zurechtfindest und die bestmögliche Versorgung erhältst, erklären wir Dir die wichtigsten Aspekte des Pflegegesetzes, des Pflegerechts und des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes. Brauchst Du individuelle Unterstützung? Kontaktiere uns jetzt für eine persönliche Beratung!

Das Thema kurz und kompakt

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) bringt wesentliche Verbesserungen durch höhere finanzielle Leistungen und vereinfachte Prozesse, um die häusliche Pflege zu stärken.

Durch das kombinierte Entlastungsbudget und die Förderung der Digitalisierung können pflegende Angehörige entlastet und die Pflegequalität verbessert werden, was zu einer höheren Lebensqualität führt.

Die Pflegereform 2023 bietet zahlreiche Chancen, die Pflege besser zu gestalten. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten und informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten, um die bestmögliche Versorgung zu erhalten. Die nächste Anpassung der Pflegeleistungen ist für den 1. Januar 2028 geplant.

Die Pflege in Deutschland ist komplex. Wir bringen Licht ins Dunkel! Erfahre alles über das Pflegegesetz, Deine Rechte und wie Du das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz optimal für Dich nutzen kannst.

Pflegereform 2023: So sichern Sie sich die Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Pflegereform 2023: So sichern Sie sich die Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige

Die Pflege in Deutschland steht vor der Herausforderung, eine alternde Bevölkerung bestmöglich zu versorgen. Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und weitere Reformen sollen die Weichen für eine zukunftssichere Pflege stellen. Dieser Artikel bietet Ihnen einen Überblick über die aktuellen Änderungen im Pflegerecht, damit Sie als Pflegebedürftiger oder Angehöriger optimal davon profitieren können. Wir beleuchten die finanziellen Anpassungen, die Digitalisierungsoffensive und die neuen Regelungen zur Pflegebegutachtung, um Ihnen einen klaren Weg durch den oft unübersichtlichen Pflegedschungel zu weisen.

Das PUEG hat das Ziel, die häusliche Pflege zu stärken, die finanzielle Unterstützung auszubauen und die Prozesse zu vereinfachen. Ein Kernpunkt ist die Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, um die steigenden Kosten der Pflege abzufedern. Zudem werden die Antragsverfahren transparenter gestaltet und die Rechte der Pflegebedürftigen gestärkt. Es ist entscheidend, diese Neuerungen zu verstehen, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten. Weitere Informationen zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) finden Sie auf pflege.de, einem Portal, das sich auf die Information rund um das Thema Pflege spezialisiert hat.

Auch das Pflegestärkungsgesetz (PpSG) hat bereits wichtige Erleichterungen gebracht, wie den Wegfall der Genehmigungspflicht für Arzttransporte bei Pflegegrad 3 und Mobilitätseinschränkungen. Diese und weitere Maßnahmen tragen dazu bei, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und ihren Familien zu verbessern. Die Pflegestärkungsgesetze (PSG I, II, III) haben die soziale Pflegeversicherung modernisiert und mit der Einführung der Pflegegrade 1-5 im Jahr 2017 das Bewertungssystem grundlegend verändert. Mehr dazu erfahren Sie im Artikel über Pflegegrade. cureta unterstützt Sie dabei, diese komplexen Regelungen zu verstehen und die passenden Leistungen zu beantragen, um die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. Wir bieten umfassende End-of-Life-Begleitung und Unterstützungsdienste, damit Sie die schwierigsten Momente des Lebens mit Mitgefühl und Klarheit meistern können.

Pflegeleistungen steigen: So profitieren Sie ab 2024 von höheren Zuschüssen

Ab 2024 und 2025 gibt es wesentliche finanzielle Anpassungen im Bereich der Pflege, die Ihnen als Pflegebedürftiger oder Angehöriger zugutekommen. Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen werden in zwei Schritten erhöht: Zuerst um 5% ab dem 1. Januar 2024 und dann um weitere 4,5% ab dem 1. Januar 2025. Diese Erhöhungen sollen die gestiegenen Kosten für die Pflege teilweise ausgleichen und die finanzielle Belastung der Betroffenen reduzieren. Die Anpassungen sind im SGB XI, dem Sozialgesetzbuch, das die Pflegeversicherung regelt, festgelegt.

Zusätzlich zu den direkten Erhöhungen wird ab dem 1. Januar 2028 eine Dynamisierung eingeführt. Das bedeutet, dass alle Geld- und Sachleistungen alle drei Jahre basierend auf der Preisentwicklung angepasst werden. Dies soll sicherstellen, dass die Leistungen langfristig mit den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt halten. Die Pflegeversicherung wird ebenfalls angepasst. Ab dem 1. Juli 2023 stiegen die Beiträge um 0,35 Prozentpunkte, wobei es eine differenzierte Beitragsbemessung je nach Kinderzahl gibt. Kinderlose zahlen einen höheren Beitrag, während Eltern mit mehreren Kindern geringere Beiträge leisten. Die genauen Beitragssätze finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit. cureta hilft Ihnen, die komplexen Beitragsregelungen zu verstehen und Ihre individuellen Ansprüche zu ermitteln.

Auch in der stationären Pflege gibt es finanzielle Verbesserungen. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Eigenanteil-Zuschläge für die vollstationäre Pflege erhöht. Diese Zuschläge sind gestaffelt und richten sich nach der Verweildauer im Heim: 15% für die ersten 12 Monate und bis zu 75% nach 36 Monaten. Diese Erhöhungen sollen die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen in Heimen reduzieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig über diese Änderungen zu informieren und die eigenen Ansprüche zu prüfen. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu detaillierte Informationen. cureta unterstützt Sie bei der Prüfung Ihrer Ansprüche und hilft Ihnen, die bestmögliche finanzielle Unterstützung zu erhalten. Unsere Experten beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Pflegefinanzierung.

Entlastungsbudget optimal nutzen: Kurzzeit- und Verhinderungspflege flexibel kombinieren – so geht's

Eine wichtige Neuerung im Bereich der Pflege ist die Einführung des kombinierten Entlastungsbudgets, das ab dem 1. Juli 2025 die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammenlegt. Dieses Budget beträgt 3.539 Euro und ermöglicht es Ihnen, diese beiden Pflegeformen flexibler zu nutzen. Bereits ab dem 1. Januar 2024 steht für pflegebedürftige Kinder und junge Erwachsene bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 ein vorläufiges Budget von 3.386 Euro zur Verfügung. Diese Zusammenlegung vereinfacht die Inanspruchnahme der Leistungen erheblich. cureta unterstützt Sie dabei, dieses Budget optimal zu nutzen und die passenden Pflegeleistungen zu finden.

Durch die Einführung des kombinierten Budgets entfallen die bisherigen Einschränkungen bei der Übertragung von Mitteln zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Zudem wird die sechsmonatige Vorpflegezeit aufgehoben, und die maximale Dauer der Verhinderungspflege wird auf acht Wochen verlängert. Dies gibt Ihnen mehr Spielraum bei der Organisation der Pflege und ermöglicht es, die Leistungen bedarfsgerechter einzusetzen. Das Pflegeunterstützungsgeld bietet Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, bis zu zehn Arbeitstage Freistellung pro Kalenderjahr zu nehmen, um die Pflege naher Angehöriger zu organisieren. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung. Die pflege.de bietet detaillierte Informationen zu den Änderungen. cureta hilft Ihnen, die Voraussetzungen für das Pflegeunterstützungsgeld zu prüfen und den Antrag zu stellen.

Nutzen Sie diese neuen Möglichkeiten, um die Pflege Ihrer Angehörigen optimal zu gestalten und sich selbst als pflegende Angehörige zu entlasten. Das kombinierte Entlastungsbudget und das Pflegeunterstützungsgeld sind wichtige Instrumente, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die konkreten Voraussetzungen und Antragsmodalitäten, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Unsere Informationen zum Entlastungsbetrag bieten weitere Einblicke. cureta bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Fragen der Pflegeleistungen und hilft Ihnen, die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Pflege und entlasten Sie als pflegende Angehörige.

Digitalisierung in der Pflege: Telemedizin und digitale Helfer für mehr Lebensqualität nutzen

Die Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle in der Pflege. Das Ziel ist es, durch den Einsatz digitaler Technologien die Versorgung zu verbessern, Prozesse zu vereinfachen und die Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Pflegekräften zu erhöhen. Ein wichtiger Baustein ist das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege, das technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen fördert. Zudem werden ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. cureta unterstützt Sie dabei, die Chancen der Digitalisierung in der Pflege zu nutzen und die passenden digitalen Lösungen zu finden.

Das Digital-Gesetz (DigiG) und das Versorgungs- und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) sind weitere wichtige Schritte zur Digitalisierung der Pflege. Das DigiG forciert die Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts, während das DVPMG digitale Anwendungen, Telemedizin und Telematik fördert. Diese Maßnahmen sollen die Kommunikation und Koordination zwischen Ärzten, Pflegekräften und Pflegebedürftigen verbessern und die Versorgung effizienter gestalten. Die ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL) für DiPA werden auf 53 Euro monatlich erhöht, was den Einsatz digitaler Pflegeanwendungen weiter fördern soll. Die Berichte des Pflegenetzwerks Deutschland geben Einblicke in die neuesten Entwicklungen. cureta informiert Sie über die neuesten digitalen Anwendungen in der Pflege und unterstützt Sie bei der Auswahl und Implementierung der passenden Lösungen.

Nutzen Sie die Möglichkeiten der Digitalisierung, um die Pflege Ihrer Angehörigen zu verbessern und sich selbst als pflegende Angehörige zu entlasten. Informieren Sie sich über digitale Pflegeanwendungen, Telemedizin und andere digitale Helfer, die Ihnen den Alltag erleichtern können. Die Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit bietet Informationen und Anleitungen zur Nutzung digitaler Angebote in der Pflege. Auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen können hier eine wertvolle Unterstützung bieten. cureta bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Fragen der Digitalisierung in der Pflege und hilft Ihnen, die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Implementierung digitaler Lösungen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Transparente Pflegegrad-Begutachtung: Ihre Rechte im Antragsverfahren kennen und nutzen

Das Antragsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die damit verbundene Pflegegrad-Begutachtung sind oft komplex und undurchsichtig. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, gibt es wichtige Neuerungen. So muss die Pflegekasse das Pflegegutachten dem Pflegebescheid beilegen, damit Sie die Bewertungsgrundlagen nachvollziehen können. Zudem muss die Pflegekasse Ihnen bei Bedarf Beratung und Rehabilitationsmaßnahmen anbieten, wenn dies von den Sachverständigen empfohlen wird. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Sie umfassend informiert und unterstützt werden. cureta unterstützt Sie dabei, das Pflegegutachten zu verstehen und Ihre Rechte im Antragsverfahren wahrzunehmen.

Auch bei Verzögerungen im Antragsverfahren gibt es klarere Regelungen. Die 25-Tage-Frist für die Entscheidung der Pflegekasse wird unter bestimmten Umständen pausiert, beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt. Bei Fristüberschreitungen durch die Pflegekasse werden 70 Euro pro Woche fällig, es sei denn, die Kasse hat die Verzögerung nicht zu vertreten. Diese Regelungen sollen die Pflegekassen dazu anhalten, Anträge zügig zu bearbeiten. Die Verbraucherzentrale informiert über die aktuellen Fristen und Entschädigungsansprüche. cureta hilft Ihnen, Ihre Ansprüche bei Verzögerungen geltend zu machen und unterstützt Sie im gesamten Antragsverfahren.

Die telefonische Pflegebegutachtung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, wird unter bestimmten Bedingungen und mit Ihrer Zustimmung dauerhaft etabliert. Dies kann das Verfahren beschleunigen und vereinfachen. Es ist wichtig, Ihre Rechte im Antragsverfahren zu kennen und diese auch aktiv einzufordern. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder einer unabhängigen Beratungsstelle über Ihre Rechte und Pflichten. Unsere Informationen zu den Pflegegraden helfen Ihnen, den passenden Grad zu ermitteln. cureta bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Fragen der Pflegegrad-Begutachtung und hilft Ihnen, den passenden Pflegegrad zu erhalten. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf die Begutachtung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Barrierefreies Zuhause: So sichern Sie sich Zuschüsse für die Wohnraumanpassung

Neben den bereits genannten Leistungen gibt es weitere wichtige Aspekte und Leistungen, die Ihnen als Pflegebedürftiger oder Angehöriger zustehen. Ein wichtiger Punkt sind die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Hierbei handelt es sich um Zuschüsse für Umbaumaßnahmen, die Ihre Wohnung an Ihre Bedürfnisse anpassen, beispielsweise den Einbau einer behindertengerechten Dusche oder den Abbau von Schwellen. Der Zuschuss wurde auf 4.180 Euro pro Maßnahme erhöht, was Ihnen mehr finanziellen Spielraum gibt, um Ihr Zuhause barrierefrei zu gestalten. cureta berät Sie umfassend zu den Möglichkeiten der Wohnraumanpassung und unterstützt Sie bei der Beantragung der Zuschüsse.

Auch die ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL) für DiPA wurden erhöht und betragen nun 53 Euro monatlich. Diese Leistungen sollen den Einsatz digitaler Pflegeanwendungen fördern und Ihnen den Zugang zu modernen Technologien erleichtern. Wenn Sie eine ambulant betreute Wohngruppe gründen oder beitreten möchten, können Sie von einem erhöhten Wohngruppenzuschlag von 224 Euro monatlich und einer erhöhten Anschubfinanzierung von 2.613 Euro pro Person profitieren. Diese Zuschüsse sollen die Gründung und den Betrieb von Wohngruppen unterstützen und Ihnen eine alternative Wohnform ermöglichen. cureta unterstützt Sie bei der Gründung oder dem Beitritt zu einer Wohngruppe und berät Sie zu den Fördermöglichkeiten.

Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich steht Ihnen zur Unterstützung verschiedener Dienstleistungen zur Verfügung, beispielsweise für Alltagshilfen oder die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege. Es gibt jedoch Diskussionen zur Vereinfachung des Zugangs zu diesem Betrag. Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse über die konkreten Voraussetzungen und Möglichkeiten. Unsere Informationen zum Entlastungsbetrag bieten weitere Einblicke. cureta hilft Ihnen, den Entlastungsbetrag optimal zu nutzen und die passenden Dienstleistungen zu finden. Wir unterstützen Sie bei der Organisation der Pflege und entlasten Sie als pflegende Angehörige.

Pflegerecht verständlich: SGB XI und Co. – Ihre Rechte und Pflichten im Überblick

Um die komplexen Zusammenhänge im Bereich der Pflege zu verstehen, ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Das deutsche Sozialpflegesystem basiert auf verschiedenen Gesetzbüchern, insbesondere dem SGB V (Krankenversicherung), SGB IX (Rehabilitation), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Sozialhilfe). Das SGB XI bildet dabei den Kern der Pflegeversicherung und regelt die Leistungen und Ansprüche von Pflegebedürftigen. Ein grundlegendes Verständnis dieser Gesetzbücher ist unerlässlich, um Ihre Rechte und Pflichten zu kennen und die bestmögliche Versorgung sicherzustellen. cureta bietet Ihnen eine verständliche Erklärung der wichtigsten Gesetze und Verordnungen im Pflegerecht.

Auch die Rechtsprechung des BGH spielt eine wichtige Rolle im Pflegerecht. So hat der BGH entschieden, dass Heimentgelterhöhungen der Zustimmung der Bewohner bedürfen und dass erwachsene Kinder unterhaltspflichtig sein können, auch wenn es zu einer Entfremdung gekommen ist. Diese Urteile verdeutlichen die Komplexität des Pflegerechts und die Bedeutung einer fundierten Beratung. Ein Schwerbehindertenausweis kann Ihnen zusätzliche Vorteile verschaffen, wenn Ihr Grad der Behinderung (GdB) über 50 liegt. Ein höherer Pflegegrad erhöht die Wahrscheinlichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Die pflege.de bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen. cureta berät Sie zu Ihren Rechten und Pflichten im Pflegerecht und unterstützt Sie bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises.

Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten im Pflegerecht und lassen Sie sich bei Bedarf von einem Anwalt oder einer unabhängigen Beratungsstelle beraten. Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist entscheidend, um Ihre Interessen zu wahren und die bestmögliche Versorgung zu erhalten. Unsere Informationen zu Vollmachten und Verfügungen können Ihnen helfen, wichtige Entscheidungen für die Zukunft zu treffen. cureta bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Fragen des Pflegerechts und hilft Ihnen, Ihre Interessen zu wahren. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Vollmachten und Verfügungen, damit Sie für die Zukunft optimal vorbereitet sind.

Pflegepersonal stärken: Arbeitsbedingungen verbessern, um Qualität in der Pflege zu sichern

Die Qualität der Pflege hängt maßgeblich von den Arbeitsbedingungen und der Qualifikation des Pflegepersonals ab. Um die Pflegekräfte zu entlasten und die Qualität der Versorgung zu sichern, gibt es verschiedene Initiativen. Das Modellprogramm zur Personalbedarfsermittlung zielt darauf ab, ein einheitliches Verfahren zur Bestimmung des Personalbedarfs in stationären Pflegeeinrichtungen in die Praxis zu übertragen. Das GAP-Projekt setzt sich für die Gestaltung attraktiver Arbeitsbedingungen ein, um Pflegekräfte zu gewinnen und zu halten. Diese Maßnahmen sollen die Arbeitsbedingungen verbessern und die Qualität der Pflege sichern. cureta unterstützt Initiativen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege und setzt sich für eine faire Bezahlung und Wertschätzung der Pflegekräfte ein.

Die COVID-19-Pandemie hat die Herausforderungen in der Pflege nochmals verstärkt. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen, beispielsweise die Ausweitung der Coronavirus-Testverordnung und die Empfehlungen des RKI für Einrichtungen. Die tarifliche Bezahlung in der Altenpflege, die seit dem 1. September 2022 verpflichtend ist, hat zu deutlichen Gehaltssteigerungen für viele Pflegekräfte geführt. Zudem wurden Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen finanziell unterstützt, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Die Berichte des Pflegenetzwerks Deutschland geben Einblicke in die aktuellen Herausforderungen und Maßnahmen. cureta unterstützt Pflegekräfte durch Fortbildungen und Beratungen, um sie in ihrer Arbeit zu stärken und ihnen neue Perspektiven zu eröffnen.

Profitieren Sie von besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege:

Hier sind einige der wichtigsten Vorteile, die Sie erwarten können:

  • Höhere Pflegequalität: Gut unterstütztes und fair bezahltes Personal bietet eine bessere Versorgung.

  • Geringere Personalfluktuation: Verbesserte Bedingungen führen zu höherer Arbeitszufriedenheit und -bindung.

  • Gewinnung neuer Talente: Bessere Bezahlung und Arbeitsbedingungen machen den Beruf attraktiver.

Die Digitalisierung bietet ebenfalls Chancen, die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern. Digitale Tools können Pflegekräfte von administrativen Aufgaben entlasten und ihnen mehr Zeit für die eigentliche Pflege geben. Es ist wichtig, die Pflegekräfte in die Entwicklung und Einführung digitaler Lösungen einzubeziehen, um sicherzustellen, dass diese ihren Bedürfnissen entsprechen. Die Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit bietet Informationen und Anleitungen zur Nutzung digitaler Angebote in der Pflege. cureta setzt sich für die Digitalisierung der Pflege ein und unterstützt Pflegekräfte bei der Nutzung digitaler Tools, um ihre Arbeit zu erleichtern und die Qualität der Pflege zu verbessern.

Pflegereform 2023: Sichern Sie sich jetzt Ihre Vorteile für eine bessere Versorgung


FAQ

Welche wesentlichen Änderungen bringt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) mit sich?

Das PUEG erhöht das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen, führt ein kombiniertes Entlastungsbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein und fördert die Digitalisierung in der Pflege.

Wie wirkt sich die Erhöhung des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen konkret aus?

Ab 2024 steigen Pflegegeld und Pflegesachleistungen um 5%, ab 2025 um weitere 4,5%. Dies reduziert die finanzielle Belastung für Pflegebedürftige und ihre Familien.

Was ist das kombinierte Entlastungsbudget und wie kann es genutzt werden?

Das kombinierte Entlastungsbudget von 3.539 Euro (ab 2025) fasst Kurzzeit- und Verhinderungspflege zusammen, wodurch diese Leistungen flexibler genutzt werden können. Dies entlastet pflegende Angehörige erheblich.

Welche Rolle spielt die Digitalisierung in der Pflege und welche Förderungen gibt es?

Die Digitalisierung soll die Versorgung verbessern und Prozesse vereinfachen. Das Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege fördert technische Anschaffungen, und die ergänzenden Unterstützungsleistungen (eUL) für DiPA betragen 53 Euro monatlich.

Was ändert sich bei der Pflegegrad-Begutachtung?

Die Pflegekasse muss das Pflegegutachten dem Pflegebescheid beilegen. Bei Verzögerungen im Antragsverfahren werden 70 Euro pro Woche fällig, sofern die Kasse die Verzögerung zu vertreten hat.

Welche Zuschüsse gibt es für die Wohnraumanpassung?

Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wurde auf 4.180 Euro pro Maßnahme erhöht, um das Zuhause barrierefrei zu gestalten.

Was bedeutet das Pflegestärkungsgesetz (PpSG) für Pflegebedürftige?

Das PpSG erleichtert den Zugang zu Leistungen, z.B. durch den Wegfall der Genehmigungspflicht für Arzttransporte bei Pflegegrad 3 und Mobilitätseinschränkungen.

Wie können Pflegekräfte von den Neuerungen profitieren?

Das Modellprogramm zur Personalbedarfsermittlung und das GAP-Projekt zielen darauf ab, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Qualität der Pflege zu sichern. Die tarifliche Bezahlung in der Altenpflege ist seit 2022 verpflichtend.

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