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Pflegehilfsmittel: Dein Wegweiser zu mehr Lebensqualität und Unterstützung!

13

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Gesundheitsbegleitung bei cureta

10.02.2025

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Simon Wilhelm

Experte für Gesundheitsbegleitung bei cureta

Fühlst Du Dich im Pflegealltag manchmal überfordert? Pflegehilfsmittel können eine enorme Entlastung sein. Von technischen Hilfsmitteln bis hin zu Verbrauchsprodukten – es gibt viele Möglichkeiten, die Dir und Deinen Angehörigen das Leben erleichtern. Erfahre in diesem Artikel, welche Optionen Dir zur Verfügung stehen und wie Du Unterstützung beantragen kannst.

Das Thema kurz und kompakt

Die korrekte Zuordnung von Hilfsmitteln zu Kranken- oder Pflegekasse ist entscheidend für die Kostenübernahme. Eine falsche Zuordnung kann zu Verzögerungen oder Ablehnungen führen.

Nutzen Sie den monatlichen Zuschuss von bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, um die Hygiene und Sicherheit in der häuslichen Pflege zu verbessern. Dies kann die Pflegekosten um bis zu 2400 Euro pro Jahr senken.

Technische Pflegehilfsmittel werden oft als Leihgabe angeboten, was eine kostengünstige Alternative zum Kauf darstellt. Pflegestützpunkte bieten kompetente Beratung bei der Auswahl der passenden Geräte.

Entdecke, welche Hilfsmittel Dir zustehen, wie Du sie beantragst und welche Kosten übernommen werden. Erleichtere Deinen Pflegealltag jetzt!

Pflegehilfsmittel optimal nutzen: Ihr umfassender Ratgeber für mehr Lebensqualität

Pflegehilfsmittel optimal nutzen: Ihr umfassender Ratgeber für mehr Lebensqualität

Herzlich willkommen zu Ihrem Wegweiser durch die Welt der Pflegehilfsmittel! Dieser Artikel ist speziell darauf ausgerichtet, Ihnen einen klaren Überblick über die verschiedenen Arten von Hilfsmitteln, technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zu geben. Wir zeigen Ihnen, welche Ansprüche Sie haben, wie Sie diese geltend machen und welche Kostenübernahmen möglich sind. Unser Ziel ist es, Ihren Pflegealltag spürbar zu erleichtern und Ihnen die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Die richtige Auswahl und Beantragung von Pflegehilfsmitteln kann den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erheblich verbessern. Viele Menschen sind sich jedoch unsicher, welche Hilfsmittel ihnen zustehen und wie der Antragsprozess funktioniert. Dieser Artikel soll Ihnen alle notwendigen Informationen liefern, um selbstbestimmt und gut informiert Entscheidungen treffen zu können. Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die verschiedenen Produktgruppen und geben Ihnen praktische Tipps zur Antragsstellung. So können Sie sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Entdecken Sie mit uns die Vielfalt der Pflegehilfsmittel und erfahren Sie, wie Sie diese optimal für Ihre Bedürfnisse nutzen können. Ob es um die Erleichterung der Pflege, die Unterstützung bei der Körperpflege oder die Förderung der Selbstständigkeit geht – wir haben die passenden Informationen für Sie. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Pflegealltag erleichtern! Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Hilfsmittel suchen, schauen Sie doch mal in unserem Artikel Hilfsmittel: So finden Sie die richtige Unterstützung vorbei. Informieren Sie sich umfassend, um die bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Die richtige Auswahl und Beantragung von Pflegehilfsmitteln kann den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erheblich verbessern. Viele Menschen sind sich jedoch unsicher, welche Hilfsmittel ihnen zustehen und wie der Antragsprozess funktioniert. Dieser Artikel soll Ihnen alle notwendigen Informationen liefern, um selbstbestimmt und gut informiert Entscheidungen treffen zu können. Wir erklären Ihnen die Unterschiede zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln, die verschiedenen Produktgruppen und geben Ihnen praktische Tipps zur Antragsstellung. So können Sie sicherstellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.

Kostenübernahme sichern: Präzise Zuordnung von Hilfsmitteln vermeidet Ablehnungen

Ein entscheidender erster Schritt, um die richtigen Pflegehilfsmittel zu erhalten, ist die klare Abgrenzung zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln. Diese Unterscheidung ist nicht nur formal, sondern bestimmt auch, welche Kasse – die Krankenkasse oder die Pflegekasse – für die Kostenübernahme zuständig ist. Eine falsche Zuordnung kann zu unnötigen Verzögerungen oder sogar zur Ablehnung Ihres Antrags führen. Es ist daher wichtig, die Unterschiede genau zu kennen und die Anträge korrekt zu stellen. Die korrekte Zuordnung beschleunigt die Bearbeitung und sichert die Kostenübernahme.

Hilfsmittel, die in den Produktgruppen 01 bis 38 des Hilfsmittelverzeichnisses gelistet sind, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse. Diese Hilfsmittel dienen dazu, eine bestehende Beeinträchtigung auszugleichen oder zu mildern. Im Gegensatz dazu sind Pflegehilfsmittel, die in den Produktgruppen 50 bis 54 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses zu finden sind, Aufgabe der Pflegekasse. Sie dienen dazu, die Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern oder die hygienischen Bedingungen zu verbessern. Doppelfunktionale Hilfsmittel, die sowohl Aspekte der Kranken- als auch der Pflegeversicherung berühren, können von beiden Kassen finanziert werden. Prüfen Sie die Produktgruppe im Hilfsmittelverzeichnis für die korrekte Zuordnung.

Um sicherzustellen, dass Ihr Antrag reibungslos bearbeitet wird, sollten Sie sich vorab genau informieren, welche Art von Hilfsmittel Sie benötigen und welche Kasse dafür zuständig ist. Eine klare Kategorisierung und die korrekte Antragsstellung sind der Schlüssel zum Erfolg. Die Pflegebox.de bietet hierzu umfassende Informationen und Unterstützung. Nutzen Sie die Informationen von Pflegebox.de für eine erfolgreiche Antragsstellung. Doppelfunktionale Hilfsmittel, die sowohl Aspekte der Kranken- als auch der Pflegeversicherung berühren, können von beiden Kassen finanziert werden. Informieren Sie sich über die Möglichkeit der Kostenübernahme durch beide Kassen bei doppelfunktionalen Hilfsmitteln.

Produktgruppen im Überblick: So finden Sie die richtigen Pflegehilfsmittel

Die Welt der Pflegehilfsmittel ist vielfältig, und um den Überblick zu behalten, ist es hilfreich, die verschiedenen Produktgruppen (PG) zu kennen. Diese Kategorisierung hilft Ihnen, die passenden Hilfsmittel für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden und den Antragsprozess zu vereinfachen. Jede Produktgruppe umfasst spezifische Hilfsmittel, die unterschiedliche Aspekte der Pflege und des täglichen Lebens unterstützen. Ein tiefes Verständnis dieser Kategorien ermöglicht es Ihnen, gezielter nach den benötigten Pflegehilfsmitteln zu suchen und sicherzustellen, dass Sie alle verfügbaren Optionen in Betracht ziehen. Nutzen Sie die Produktgruppen, um gezielt nach den passenden Hilfsmitteln zu suchen.

Die wichtigsten Produktgruppen im Überblick:

  • PG 50: Erleichterung der Pflege: Hierzu gehören Hilfsmittel, die die Pflegearbeit erleichtern, wie z.B. Pflegebetten oder Lagerungshilfen.

  • PG 51: Körperpflege/Hygiene: Diese Gruppe umfasst Hilfsmittel, die bei der Körperpflege und Hygiene unterstützen, wie z.B. Waschsysteme oder spezielle Hautpflegeprodukte. Die ehemalige PG 53 ist nun in dieser Gruppe integriert. Nutzen Sie Waschsysteme und Hautpflegeprodukte für eine verbesserte Körperpflege.

  • PG 52: Selbstständige Lebensführung/Mobilität: Hier finden Sie Hilfsmittel, die die Selbstständigkeit und Mobilität fördern, wie z.B. Gehhilfen oder Rollstühle.

  • PG 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Diese Gruppe umfasst Verbrauchshilfsmittel wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, die regelmäßig benötigt werden.

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis dient als Referenz für die Zuordnung von Hilfsmitteln zu den jeweiligen Produktgruppen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass dieses Verzeichnis nicht rechtlich bindend ist. Das bedeutet, dass auch Hilfsmittel, die nicht explizit im Verzeichnis aufgeführt sind, bei Bedarf und individueller Bedarfsanpassung in Frage kommen können. Sprechen Sie am besten mit Ihrer Pflegekasse, um alle Möglichkeiten zu prüfen. Klären Sie individuelle Bedarfsanpassungen direkt mit Ihrer Pflegekasse. Die ClaraVital bietet ebenfalls wertvolle Informationen zu diesem Thema.

Technische Hilfsmittel clever nutzen: Leihgabe als kostengünstige Option

Technische Pflegehilfsmittel, auch bekannt als technische Hilfsmittel, spielen eine wichtige Rolle bei der Unterstützung von Pflegebedürftigen. Diese Hilfsmittel umfassen eine breite Palette von Geräten und Systemen, die dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Beispiele hierfür sind Pflegebetten, Notrufsysteme und Treppenlifte. Diese technischen Hilfsmittel können den Alltag von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen erheblich erleichtern, indem sie die Selbstständigkeit fördern und die Sicherheit erhöhen. Technische Hilfsmittel verbessern die Lebensqualität und fördern die Selbstständigkeit.

Ein wesentlicher Aspekt bei technischen Pflegehilfsmitteln ist die Möglichkeit der Leihgabe. Viele Pflegekassen stellen diese Hilfsmittel als Leihgabe zur Verfügung, was eine kostengünstige Alternative zum Kauf darstellt. Die Leihgabe bietet den Vorteil, dass Sie keine hohen Anschaffungskosten haben und die Hilfsmittel bei Bedarf einfach zurückgeben können. Zudem sind in der Regel auch Wartung und Reparaturen im Rahmen der Leihgabe abgedeckt. Ein weiterer Vorteil der Leihgabe ist, dass häufig keine Zuzahlung anfällt, was die finanzielle Belastung zusätzlich reduziert. Nutzen Sie die Leihgabe, um Kosten zu sparen und Flexibilität zu gewährleisten. Die ClaraVital bietet ebenfalls wertvolle Informationen zu diesem Thema.

Wenn Sie sich für technische Pflegehilfsmittel interessieren, sollten Sie sich umfassend beraten lassen. Pflegestützpunkte bieten hierzu eine kompetente Beratung an und helfen Ihnen bei der Auswahl der passenden Geräte. Beachten Sie, dass für Versicherte über 18 Jahre eine Zuzahlung von 10% (maximal 25 Euro) anfallen kann, wenn Sie sich für den Kauf eines technischen Hilfsmittels entscheiden. Informieren Sie sich bei Pflegestützpunkten, um die passenden Geräte auszuwählen. Die Unterscheidung zwischen Krankenbetten (finanziert durch die Krankenkasse) und Pflegebetten (finanziert durch die Pflegekasse) ist wesentlich, wobei für Pflegebetten ein Pflegegrad erforderlich ist, wie Betreuung 24 Köln hervorhebt.

Zuschuss sichern: Verbrauchshilfsmittel optimal nutzen für mehr Hygiene

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch bekannt als Verbrauchshilfsmittel, sind essenzielle Bestandteile der häuslichen Pflege. Sie tragen maßgeblich zur Verbesserung der Hygiene und Sicherheit bei und unterstützen Sie bei der täglichen Pflege. Zu diesen Hilfsmitteln gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Diese Verbrauchshilfsmittel sind in der Regel für den einmaligen Gebrauch bestimmt und müssen regelmäßig ersetzt werden. Verbrauchshilfsmittel sind unerlässlich für Hygiene und Sicherheit in der häuslichen Pflege.

Wenn Sie einen Pflegegrad von 1 bis 5 haben und zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, haben Sie Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Zuschuss beträgt bis zu 42 Euro pro Monat (Stand Januar 2025). Dieser Betrag steht Ihnen zusätzlich zu anderen Pflegeleistungen zu und wird nicht vom Pflegegeld abgezogen. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Die pflege.de bietet hierzu detaillierte Informationen und Unterstützung. Sichern Sie sich den monatlichen Zuschuss von bis zu 42 Euro für Verbrauchshilfsmittel.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu beziehen. Sie können diese entweder über Online-Anbieter, Apotheken oder Sanitätshäuser beziehen oder sie direkt kaufen und sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten lassen. Eine besonders bequeme Lösung sind sogenannte Pflegeboxen, wie z.B. die ClaraVital Pflegebox oder die curabox Pflege. Diese Boxen enthalten eine Auswahl an Verbrauchshilfsmitteln, die regelmäßig geliefert werden und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. So sparen Sie Zeit und Aufwand und haben immer die benötigten Hilfsmittel zur Hand. Nutzen Sie Pflegeboxen für eine bequeme und zeitsparende Versorgung mit Verbrauchshilfsmitteln. Achten Sie auf die Möglichkeit, die Inhalte individuell anzupassen, um den Bedürfnissen gerecht zu werden, wie von ClaraVital empfohlen.

Antragstellung leicht gemacht: So navigieren Sie einfach durch den Prozess

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln kann zunächst etwas kompliziert erscheinen, aber mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Informationen ist es durchaus machbar. Im Gegensatz zu Hilfsmitteln, die von der Krankenkasse übernommen werden, benötigen Sie für Pflegehilfsmittel keine ärztliche Verordnung. Das bedeutet, dass Sie den Antrag direkt bei Ihrer Pflegekasse stellen können. Dieser vereinfachte Prozess soll sicherstellen, dass Sie schnell und unkompliziert die benötigte Unterstützung erhalten. Beantragen Sie Pflegehilfsmittel direkt bei der Pflegekasse ohne ärztliche Verordnung.

Für die Antragsstellung benötigen Sie in der Regel zwei Formulare: einen Antrag auf Kostenübernahme (Anlage 4) und eine Erklärung zum Bezug der Pflegehilfsmittel (Anlage 2). Diese Formulare können Sie bei Ihrer Pflegekasse anfordern oder online herunterladen. Füllen Sie die Formulare sorgfältig aus und reichen Sie sie bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse hat eine gesetzliche Bearbeitungsfrist von drei Wochen. Wenn diese Frist überschritten wird, gilt der Antrag automatisch als genehmigt. Nutzen Sie die Möglichkeit des Online-Downloads der Formulare und beachten Sie die Bearbeitungsfrist von drei Wochen.

Um die Beschaffung der Pflegehilfsmittel zu vereinfachen, bieten viele Leistungserbringer eine Direktabrechnung mit der Pflegekasse an. Das bedeutet, dass Sie sich nicht um die Abrechnung kümmern müssen, sondern die Pflegehilfsmittel direkt von dem Anbieter beziehen und dieser die Kosten mit der Pflegekasse abrechnet. Dies ist besonders bequem und spart Ihnen zusätzlichen Aufwand. Die Betreuung 24 Köln bietet hierzu umfassende Informationen. Wählen Sie Leistungserbringer mit Direktabrechnung, um Aufwand zu sparen. Die korrekte Einordnung in Verbrauchshilfsmittel (PG 51, PG 54) und technische Hilfsmittel (PG 50, PG 52, PG 53) ist entscheidend für den Antragsprozess, wie Betreuung 24 Köln betont.

Optimale Versorgung: Praxistipps zur Nutzung aller Vorteile bei Pflegehilfsmitteln

Um die bestmögliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sicherzustellen, gibt es einige praktische Tipps, die Sie beachten sollten. Eine Empfehlung von Ihrem Medizinischen Dienst (MDK) oder Ihrer Pflegefachkraft kann den Antragsverfahren beschleunigen. Diese Experten können Ihren individuellen Bedarf einschätzen und eine entsprechende Empfehlung aussprechen, die Ihren Antrag unterstützt. Es ist daher ratsam, sich von Fachleuten beraten zu lassen und ihre Expertise in Anspruch zu nehmen. Beschleunigen Sie den Antragsprozess durch eine Empfehlung von MDK oder Pflegefachkraft.

Informieren Sie sich über die Festbeträge, die für bestimmte Pflegehilfsmittel gelten. Diese Festbeträge legen fest, wie viel die Pflegekasse maximal für ein bestimmtes Hilfsmittel übernimmt. Wenn die Kosten für das Hilfsmittel über dem Festbetrag liegen, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Bei der Auswahl einer Pflegebox sollten Sie darauf achten, dass Sie die Inhalte an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können. Nicht jeder Pflegebedürftige benötigt die gleichen Hilfsmittel, daher ist es wichtig, dass Sie die Möglichkeit haben, die Zusammenstellung der Box individuell anzupassen. Achten Sie auf Festbeträge und passen Sie die Inhalte der Pflegebox individuell an. Nutzen Sie Empfehlungen von Experten, um den Bedarf zu ermitteln, wie von ClaraVital geraten wird.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, gibt es einige Besonderheiten bei der Erstattung von Pflegehilfsmitteln zu beachten. Informieren Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung über die genauen Bedingungen und den Erstattungsprozess. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf, da Sie diese für die Abrechnung benötigen. Mit diesen Tipps können Sie sicherstellen, dass Sie alle Vorteile optimal nutzen und die bestmögliche Versorgung mit Pflegehilfsmitteln erhalten. Informieren Sie sich über die Erstattungsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung und bewahren Sie alle Belege auf. Nutzen Sie Leihgaben für technische Hilfsmittel, um Zuzahlungen zu vermeiden, wie von ClaraVital empfohlen.

Zukunft der Pflege: Digitalisierung und Innovationen für verbesserte Versorgung

Die Pflegebranche befindet sich im Wandel, und die Digitalisierung spielt dabei eine immer größere Rolle. Technische Pflegehilfsmittel sind eine Schlüsselkomponente dieser Entwicklung. Sie ermöglichen es, die Pflege effizienter zu gestalten, die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern und die Angehörigen zu entlasten. Von telemedizinischen Anwendungen bis hin zu intelligenten Assistenzsystemen – die Möglichkeiten sind vielfältig. Es ist daher wichtig, sich über die neuesten Entwicklungen und Innovationen im Bereich der Pflegehilfsmittel auf dem Laufenden zu halten. Digitalisierung und technische Hilfsmittel verbessern die Effizienz und fördern die Selbstständigkeit.

Auch die Politik hat die Bedeutung der Digitalisierung in der Pflege erkannt und fördert entsprechende Initiativen und Programme. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu stärken und die Angehörigen zu unterstützen. Dies geschieht beispielsweise durch die Förderung von technischen Innovationen oder die Bereitstellung von Beratungsangeboten. Es lohnt sich, die Augen offen zu halten und sich über aktuelle Förderprogramme zu informieren. Die Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) bietet hierzu wertvolle Informationen. Informieren Sie sich über aktuelle Förderprogramme zur Digitalisierung in der Pflege.

Die Forschung und Entwicklung im Bereich der Pflegehilfsmittel schreiten stetig voran. Es werden kontinuierlich neue Technologien und Produkte entwickelt, die die Pflege verbessern und erleichtern sollen. Von Robotern, die bei der Bewegung unterstützen, bis hin zu intelligenten Sensoren, die Stürze erkennen – die Innovationen sind vielfältig. Es ist daher spannend, die Entwicklungen zu verfolgen und sich über die neuesten Trends zu informieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie immer auf dem neuesten Stand sind und die bestmögliche Unterstützung erhalten. Bleiben Sie auf dem Laufenden über neue Technologien und Produkte, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Die Betonung der Digitalisierung durch das BMG deutet darauf hin, dass technische Hilfsmittel eine immer wichtigere Rolle spielen werden.

Bessere Zukunft gestalten: Starten Sie jetzt mit der optimalen Pflege im Alltag!


FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln?

Hilfsmittel (Produktgruppen 01-38) werden von der Krankenkasse finanziert und dienen dazu, eine Behinderung auszugleichen. Pflegehilfsmittel (Produktgruppen 50-54) werden von der Pflegekasse übernommen und erleichtern die Pflege.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Personen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel?

Den Antrag stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Eine ärztliche Verordnung ist in der Regel nicht erforderlich.

Welche Arten von Pflegehilfsmitteln gibt es?

Es gibt technische Pflegehilfsmittel (z.B. Pflegebetten) und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel).

Wie hoch ist der Zuschuss für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Der Zuschuss beträgt bis zu 42 Euro pro Monat (Stand Januar 2025) und wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt.

Was sind Pflegeboxen und welche Vorteile bieten sie?

Pflegeboxen enthalten eine Auswahl an Verbrauchshilfsmitteln, die regelmäßig geliefert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Dies spart Zeit und Aufwand.

Was ist bei der Auswahl von technischen Pflegehilfsmitteln zu beachten?

Technische Pflegehilfsmittel werden oft als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Lassen Sie sich von Pflegestützpunkten beraten, um die passenden Geräte auszuwählen.

Was mache ich, wenn mein Antrag auf Pflegehilfsmittel abgelehnt wird?

Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Holen Sie sich gegebenenfalls Unterstützung von einer Pflegeberatungsstelle.

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