Alltagsunterstützung
Bauanpassung Beratung
barrierefreies wohnen mecklenburg vorpommern
Barrierefreies Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern: Dein Schlüssel zu mehr Lebensqualität!
Stell Dir vor, Du könntest Dein Zuhause so gestalten, dass es Dir in jeder Lebenslage Komfort und Sicherheit bietet. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es zahlreiche Möglichkeiten, barrierefreies Wohnen zu realisieren. Erfahre mehr über die passenden Lösungen in unserem persönlichen Beratungsgespräch und gestalte Dein Zuhause nach Deinen Bedürfnissen.
Das Thema kurz und kompakt
Die Landesbauordnung M-V muss angepasst werden, um höhere Quoten für barrierefreie Wohnungen zu erreichen und den steigenden Bedarf zu decken.
Förderprogramme sollten ländliche Gebiete priorisieren und Anreize für barrierefreien Neubau schaffen, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Die Wohnqualität kann sich um bis zu 30% verbessern.
Eine Landesfachstelle Barrierefreiheit ist notwendig, um Beratungsleistungen zu koordinieren und die Umsetzung von Maßnahmen zu fördern, was zu einer effizienteren und zielgerichteteren Unterstützung führt.
Erfahre alles über barrierefreies Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern: Von Gesetzen und Förderprogrammen bis hin zu praktischen Tipps und Anlaufstellen. Mach Dein Zuhause fit für die Zukunft!
Barrierefreies Wohnen ist weit mehr als eine bauliche Maßnahme; es ist ein Schlüsselfaktor für die Lebensqualität und Selbstbestimmung vieler Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Angesichts des demografischen Wandels und der steigenden Anzahl von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen gewinnt dieses Thema zunehmend an Bedeutung. Barrierefreiheit ermöglicht es älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, ein unabhängiges und würdevolles Leben in ihren eigenen vier Wänden zu führen. Dies trägt maßgeblich zur Inklusion und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bei, indem Hindernisse abgebaut und die freie Entfaltungsmöglichkeit jedes Einzelnen gefördert wird. Durchdachte Konzepte und eine an die Bedürfnisse der Bewohner angepasste Gestaltung der Wohnräume sind hierbei entscheidend.
Dieser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die aktuelle Situation des barrierefreien Wohnens in Mecklenburg-Vorpommern. Wir beleuchten die gesetzlichen Rahmenbedingungen, stellen Ihnen die verschiedenen Förderprogramme vor und geben Ihnen praktische Tipps zur Umsetzung. Unser Ziel ist es, Herausforderungen aufzuzeigen und Lösungsansätze zu präsentieren, damit Sie Ihr Zuhause fit für die Zukunft machen können. Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten, die Ihnen zur Verfügung stehen, um Ihr Wohnumfeld barrierefrei zu gestalten und langfristig Ihre Lebensqualität zu sichern. Die Anpassung des Wohnraums ist eine Investition in die Zukunft, die sich in vielerlei Hinsicht auszahlt.
Das Thema barrierefreies Wohnen im Alter ist besonders relevant, da viele ältere Menschen so lange wie möglich in ihrem Zuhause leben möchten. Durch gezielte Maßnahmen wie den Einbau von Rampen, den Umbau von Bädern oder die Verbreiterung von Türen kann die Wohnumgebung an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Barrierefreies Wohnen ist somit eine Investition in die Zukunft und ein wichtiger Beitrag zur Inklusion, der es älteren Menschen ermöglicht, aktiv und selbstbestimmt am Leben teilzunehmen. Die Anpassung des Wohnraums sollte frühzeitig geplant und umgesetzt werden, um den Bedürfnissen im Alter gerecht zu werden und ein komfortables Wohnen zu gewährleisten.
LBauO M-V: Erhöhung der Quoten für barrierefreie Wohnungen jetzt umsetzen!
Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) bildet die gesetzliche Grundlage für das Bauen und Wohnen im Land. Allerdings hinkt Mecklenburg-Vorpommern im Bereich barrierefreies Wohnen anderen Bundesländern hinterher. Die LBauO M-V orientiert sich an den Mindestanforderungen der Musterbauordnung (MBO) und geht nicht darüber hinaus. Dies führt dazu, dass zu wenige barrierefreie Wohnungen entstehen, insbesondere solche, die rollstuhlgerecht sind. Um den Bedarf an barrierefreiem Wohnraum langfristig zu decken, sind daher Anpassungen der LBauO M-V unerlässlich.
Ein wesentliches Defizit besteht darin, dass die LBauO M-V keine spezifischen Quoten für barrierefreie (B) und rollstuhlgerechte (R) Wohnungen vorsieht. Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die deutlich strengere Regelungen haben, besteht hier dringender Handlungsbedarf. Es ist entscheidend, dass die LBauO M-V angepasst wird, um den steigenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum zu decken und sicherzustellen, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein angemessenes Wohnangebot zur Verfügung steht. Die Anpassung der LBauO M-V sollte sich an den Best Practices anderer Bundesländer orientieren, um eine zukunftsfähige und bedarfsgerechte Lösung zu gewährleisten.
Um die Situation zu verbessern, empfehlen wir eine Anpassung der LBauO M-V. Konkret sollte die Quote für B- und R-Wohnungen deutlich erhöht werden. Zusätzlich ist eine strikte Durchsetzung der Vorschriften erforderlich, um sicherzustellen, dass die neu geschaffenen barrierefreien Wohnungen auch tatsächlich den Bedürfnissen der Bewohner entsprechen. Die Einhaltung der DIN-Normen, die als technische Richtlinien für barrierefreies Bauen dienen, muss konsequent kontrolliert werden. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre Wohnen ohne Barrieren. Die Anpassung der LBauO M-V ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu verbessern.
Förderprogramme: Priorisierung barrierefreier Lösungen in ländlichen Gebieten!
Die aktuellen Förderprogramme für altersgerechtes Umbauen in Mecklenburg-Vorpommern weisen eine deutliche Disproportionierung zugunsten städtischer Gebiete auf. Ländliche Regionen werden benachteiligt, obwohl auch dort ein großer Bedarf an barrierefreiem Wohnraum besteht. Zudem führt der Begriff 'barrierearm' in den Förderrichtlinien oft zu Lösungen, die nicht den Anforderungen einer umfassenden Barrierefreiheit entsprechen. Um eine flächendeckende Versorgung mit barrierefreiem Wohnraum zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Förderprogramme unerlässlich.
Ein weiteres Problem ist, dass die bestehenden Förderprogramme kaum Anreize für barrierefreien Neubau bieten. Im Gegensatz dazu gibt es auf Bundesebene die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG), die auch den barrierefreien Neubau unterstützt. Es ist daher notwendig, die Förderlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern grundlegend zu überarbeiten, um den Neubau von barrierefreien Wohnungen attraktiver zu gestalten und den steigenden Bedarf zu decken. Die Überarbeitung der Förderlandschaft sollte sich an erfolgreichen Modellen auf Bundesebene orientieren, um eine effektive und nachhaltige Lösung zu gewährleisten.
Um die Förderlandschaft zu verbessern, sollten Sie folgende Empfehlungen berücksichtigen: Priorisieren Sie den Begriff 'barrierefrei' gegenüber 'barrierearm' in allen Förderrichtlinien. Weiten Sie die Förderung auf ländliche Gebiete aus, um eine flächendeckende Versorgung mit barrierefreiem Wohnraum zu gewährleisten. Führen Sie Anreize für barrierefreien Neubau ein, analog zur BEG. Verlangen Sie die obligatorische Vorlage von Barrierefrei-Konzepten, die in Zusammenarbeit mit Fachplaner_innen entwickelt wurden. Informationen zu den Fördermöglichkeiten für barrierefreies Wohnen finden Sie auf unserer Webseite. Die Anpassung der Förderprogramme ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in ländlichen Gebieten zu verbessern und den Neubau von barrierefreien Wohnungen zu fördern.
Architekten & Ingenieure: Integration barrierefreien Bauens in die Ausbildung!
Ein großes Defizit im Bereich barrierefreies Wohnen ist die mangelnde fachliche Expertise. Barrierefreies Bauen ist kein verpflichtender Bestandteil der Ausbildung von Architekten und Ingenieuren in Mecklenburg-Vorpommern. Dies führt dazu, dass viele Planer und Bauausführende nicht über das notwendige Wissen verfügen, um barrierefreie Lösungen kompetent umzusetzen. Um die Qualität des barrierefreien Bauens langfristig zu verbessern, ist eine Integration in die Ausbildung unerlässlich.
Zudem fehlt es an einer öffentlichen Zertifizierung und Vereidigung von Experten für barrierefreies Bauen in Mecklenburg-Vorpommern. Auch die unteren Bauaufsichtsbehörden benötigen dringend verpflichtende Schulungen zur Planprüfung. Die Landesregierung muss die Kammern bei der Weiterbildung unterstützen, um die Qualität des barrierefreien Bauens zu verbessern und sicherzustellen, dass Bauvorhaben den Anforderungen entsprechen. Die Einführung einer Zertifizierung und die Durchführung von Schulungen sind wichtige Schritte, um die fachliche Expertise im Bereich barrierefreies Bauen zu stärken.
Um die Qualifizierung zu verbessern, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen: Lobbyieren Sie beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten, um die Integration des barrierefreien Designs in die Lehrpläne von Architekten und Ingenieuren zu erreichen. Führen Sie eine öffentliche Zertifizierung für Experten für barrierefreies Bauen ein. Implementieren Sie verpflichtende Fortbildungen für Bauprüfer zu den Grundsätzen des barrierefreien Designs. Schaffen Sie finanzielle Anreize für Fachplaner_innen, um die notwendigen Zertifizierungen zu erlangen. Unsere Informationen zu Grundrissen für barrierefreies Wohnen helfen Ihnen bei der Planung. Die Integration des barrierefreien Designs in die Ausbildung und die Einführung einer Zertifizierung sind wichtige Schritte, um die Qualität des barrierefreien Bauens in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu verbessern.
Landesfachstelle Barrierefreiheit: Zentrale Koordination der Beratung!
Das Fehlen einer zentralen Landesfachstelle für Barrierefreiheit in Mecklenburg-Vorpommern führt zu fragmentierten und inkonsistenten Beratungsleistungen. Eine von SELBSTHILFE Mecklenburg-Vorpommern e.V. im Jahr 2017 erstellte Beratungskonzeption wurde bisher nicht umgesetzt. Andere Bundesländer haben bereits Landesfachstellen eingerichtet, um die Beratung und Koordination zu verbessern. Um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Beratung zu gewährleisten, ist die Schaffung einer Landesfachstelle unerlässlich.
Die fehlende Koordination führt dazu, dass sich Ratsuchende oft an verschiedene Stellen wenden müssen, um die benötigten Informationen zu erhalten. Dies ist zeitaufwendig und ineffizient. Eine zentrale Anlaufstelle würde die Beratung deutlich vereinfachen und verbessern, indem sie eine umfassende und kompetente Unterstützung bietet. Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle würde die Zugänglichkeit zu Informationen und Beratungsleistungen deutlich verbessern.
Um die Situation zu verbessern, empfehlen wir die Schaffung einer Landesfachstelle Barrierefreiheit M-V. Diese Stelle sollte die Beratungsleistungen koordinieren, Schulungen und Fortbildungen anbieten und Behörden, Kommunen, Entwickler und Planer beraten. Zudem sollte die Beratungskonzeption von SELBSTHILFE Mecklenburg-Vorpommern e.V. umgesetzt werden. Eine solche Fachstelle könnte auch Informationen in Leichter Sprache anbieten, um die Zugänglichkeit zu erhöhen. Die Schaffung einer Landesfachstelle Barrierefreiheit M-V ist ein wichtiger Schritt, um die Beratungsleistungen zu verbessern und die Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu fördern.
Denkmalschutz: Grundlegende Berücksichtigung der Barrierefreiheit!
Das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern enthält bisher keine grundlegenden Regelungen zur barrierefreien Zugänglichkeit historischer Denkmäler. Im Koalitionsvertrag wurde zwar vereinbart, dass das Denkmalschutzgesetz M-V überprüft werden soll, aber bisher gibt es keine konkreten Ergebnisse. Seit 2017 gibt es einen Diskussionsverlauf zwischen IFR und WKM zu diesem Thema. Um die Zugänglichkeit historischer Denkmäler zu verbessern, ist eine Überarbeitung des Denkmalschutzgesetzes unerlässlich.
Es ist wichtig, dass bei der Sanierung und dem Umbau von denkmalgeschützten Gebäuden die Belange von Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden. Dabei muss jedoch ein ausgewogener Kompromiss zwischen dem Schutz des Denkmals und der Gewährleistung der Barrierefreiheit gefunden werden. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit sollte nicht zu einer Beeinträchtigung des Denkmalwertes führen, sondern vielmehr eine harmonische Integration darstellen.
Um die Situation zu verbessern, empfehlen wir die Aufnahme grundlegender Regelungen zur barrierefreien Zugänglichkeit in das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Orientieren Sie sich dabei an Sachsen, wo die Belange von Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt werden. Differenzieren Sie bei Abweichungsanträgen zwischen Neubau, Sanierung und Umbau im Bestand und Sanierung und Umbau im denkmalgeschützten Bereich.
Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Der Leitfaden Barrierefreie Verkehrsräume ist zwar für die Straßenbauverwaltung des Landes verbindlich, aber für Kommunen nur eine Empfehlung. An Haltestellen muss mehr auf die Bedürfnisse gehörloser Menschen eingegangen werden. Zudem ist eine Serviceerweiterung bei unverschuldet verpassten Anschlüssen erforderlich, beispielsweise durch kostenlose Ruftaxis. Die Berücksichtigung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist ein wichtiger Schritt, um die Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten.
Informationen in Leichter Sprache: Zugänglichkeit für alle verbessern!
Die Bemühungen der Landesregierung, Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen, sind bisher auf einen statischen Teil der Webseite beschränkt. Viele Behördenangebote sind nicht zugänglicher als zuvor. Es fehlt an aktuellen Informationen in Leichter Sprache von den Ministerien und dem Landtag. Um die Zugänglichkeit von Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, ist eine Ausweitung der Angebote in Leichter Sprache unerlässlich.
Die Gebärdenspracheinblendung bei der Landespressekonferenz darf nicht versteckt sein, sondern muss öffentlich im Fernsehen gezeigt werden, nicht nur im Internet. Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu den Informationen der Landesregierung haben, unabhängig von ihren sprachlichen Fähigkeiten. Die Sichtbarkeit der Gebärdenspracheinblendung im Fernsehen ist ein wichtiger Schritt, um die Teilhabe gehörloser Menschen am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Um die Situation zu verbessern, empfehlen wir die Ausweitung der Verfügbarkeit aktueller Informationen in Leichter Sprache über alle Regierungsabteilungen und den Landtag hinweg. Machen Sie die Gebärdenspracheinblendung im Fernsehen sichtbar, nicht nur im Internet. Implementieren Sie einen Mechanismus, über den Nutzer barrierefreie Versionen von nicht zugänglichen Inhalten anfordern können. Legen Sie einen Zeitplan für die Behebung dokumentierter Barrieren auf Regierungswebseiten fest.
Landesbaupreis
Der aktuelle Landesbaupreis berücksichtigt zwar die 'bauliche Barrierefreiheit' als eines von mehreren Kriterien, aber es fehlt eine eigene Kategorie, die herausragende barrierefreie Designlösungen auszeichnet. Das aktuelle System verhindert lediglich, dass Auszeichnungen an Objekte vergeben werden, die barrierefrei sein sollten, es aber nicht sind. Daher sollte eine eigene Kategorie für barrierefreies Design eingeführt werden, wobei Menschen mit Behinderungen in die Jury einbezogen werden sollten. Die Einführung einer eigenen Kategorie für barrierefreies Design ist ein wichtiger Schritt, um die Bedeutung der Barrierefreiheit in der Architektur zu unterstreichen und innovative Lösungen zu fördern.
Best Practices: Barrierefreie Wohnprojekte in M-V als Vorbild nutzen!
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits einige Vorzeigeprojekte im barrierefreien Wohnungsbau, die als Best Practices dienen können. Beispiele finden sich in Waren/Müritz, Torgelow, Schwerin, Rostock, Stralsund, Neubrandenburg, Eggesin und Burg Stargard. Diese Projekte zeigen, dass barrierefreies Wohnen nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend sein kann. Die Analyse und Verbreitung dieser Best Practices kann dazu beitragen, die Qualität des barrierefreien Wohnungsbaus in Mecklenburg-Vorpommern zu verbessern.
Ein wichtiger Aspekt ist die Integration von barrierefreiem Wohnen in Standardwohnungen statt reiner Speziallösungen. Dies fördert die Inklusion und ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, selbstbestimmt in der Gemeinschaft zu leben. Zudem sollte die universelle Nutzbarkeit für Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen im Vordergrund stehen. Die Integration von barrierefreiem Wohnen in Standardwohnungen ist ein wichtiger Schritt, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern.
Die Broschüre Wohnen ohne Barrieren hebt zahlreiche Beispiele für barrierefreie Wohnprojekte in Mecklenburg-Vorpommern hervor und zeigt vielfältige Ansätze und Lösungen. Diese Projekte demonstrieren, wie durchdachte Planung und innovative Technologien dazu beitragen können, ein komfortables und selbstständiges Leben im eigenen Zuhause zu ermöglichen.
Innovative Lösungen und Ansätze
Ein zentraler Aspekt ist die Integration von barrierefreiem Wohnen in Standardwohnungen anstelle von reinen Speziallösungen. Dies fördert die Inklusion und ermöglicht es Menschen mit Behinderungen, selbstbestimmt in der Gemeinschaft zu leben. Die universelle Nutzbarkeit für Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen sollte im Vordergrund stehen, um eine hohe Lebensqualität für alle Bewohner zu gewährleisten.
Stufenloser Zugang: Vermeidung von Treppen und Schwellen für eine einfache Begehbarkeit.
Breite Türen und Flure: Ausreichend Bewegungsfreiheit für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehhilfen.
Barrierefreie Bäder: Ebenerdige Duschen, unterfahrbare Waschtische und Haltegriffe für mehr Sicherheit und Komfort.
Barrierefreies Wohnen: Politik, Verwaltung und Gesellschaft gemeinsam gefordert!
Weitere nützliche Links
Die Landtags Mecklenburg-Vorpommern bietet Informationen in Leichter Sprache an, um die Zugänglichkeit zu erhöhen.
FAQ
Welche Vorteile bietet barrierefreies Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern?
Barrierefreies Wohnen ermöglicht älteren Menschen und Menschen mit Behinderungen, länger selbstständig und sicher in ihren eigenen vier Wänden zu leben. Es fördert die Inklusion und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für barrierefreies Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern?
Die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) bildet die gesetzliche Grundlage. Allerdings orientiert sie sich an den Mindestanforderungen der Musterbauordnung (MBO), was zu wenigen barrierefreien Wohnungen führt. Es besteht Handlungsbedarf, die LBauO M-V anzupassen.
Welche Förderprogramme gibt es für barrierefreies Wohnen in Mecklenburg-Vorpommern?
Es gibt verschiedene Förderprogramme, die jedoch oft städtische Gebiete bevorzugen. Die Programme sollten ländliche Regionen stärker berücksichtigen und den Neubau barrierefreier Wohnungen fördern.
Wie kann ich mein bestehendes Zuhause barrierefrei umgestalten?
Durch gezielte Maßnahmen wie den Einbau von Rampen, den Umbau von Bädern oder die Verbreiterung von Türen kann die Wohnumgebung an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. cureta bietet hier umfassende Unterstützung.
Welche Rolle spielen Architekten und Ingenieure beim barrierefreien Bauen?
Barrierefreies Bauen sollte ein verpflichtender Bestandteil der Ausbildung von Architekten und Ingenieuren sein. Es fehlt an öffentlicher Zertifizierung und Vereidigung von Experten für barrierefreies Bauen in Mecklenburg-Vorpommern.
Was ist eine Landesfachstelle Barrierefreiheit und warum ist sie wichtig?
Eine Landesfachstelle Barrierefreiheit koordiniert Beratungsleistungen, bietet Schulungen an und berät Behörden, Kommunen, Entwickler und Planer. Das Fehlen einer solchen Stelle führt zu fragmentierten Beratungsleistungen.
Wie wird Barrierefreiheit im Denkmalschutz berücksichtigt?
Das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern enthält bisher keine grundlegenden Regelungen zur barrierefreien Zugänglichkeit historischer Denkmäler. Eine Überarbeitung des Gesetzes ist unerlässlich, um einen ausgewogenen Kompromiss zwischen Denkmalschutz und Barrierefreiheit zu finden.
Wo finde ich Beispiele für gelungene barrierefreie Wohnprojekte in Mecklenburg-Vorpommern?
Beispiele finden sich in Waren/Müritz, Torgelow, Schwerin, Rostock, Stralsund, Neubrandenburg, Eggesin und Burg Stargard. Die Broschüre Wohnen ohne Barrieren hebt zahlreiche Beispiele hervor.